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Weißrussland

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 9,643,566 Einwohner (Stand: Juli 2012) 1)
  • 0-14 Jahre: 15% 1)
  • davon leisten 5% unbezahlte Kinderarbeit außer Haus ab 2)
  • von diesen sind 2,9% in Arbeiten involviert, die eliminiert werden sollten, bei den Kindern aus ärmeren Haushalten sind es 8, 5%
  • im Interesse des Familiengeschäfts arbeiteten in urbanen Gegenden: 0,9%, in ländlichen Gegenden: 8,7%
  • 5-14 Jährige sind zu 69,7% an Haushaltsarbeiten beteiligt; 12-14jährige zu 87%; Mädchen öfter als Jungen 3)

Tätigkeiten / Produkte

  • Weissrussland ist Durchgangs- und Ausgangsland für den Handel mit Frauen und Mädchen, die nach West- und Zentraleuropa verschleppt werden um dort als Prostituierte zu arbeiten
  • Die Kinderprostitution in Weißrussland selbst soll zunehmen
  • Kinder werden von Menschenhändlern zur Arbeit gezwungen, besonders zum Betteln 4)

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • Weissrussland ist immer noch von den Nachwirkungen des Tschernobyl- Unglücks betroffen, 13 % der Kinder leben in noch immer betroffenen Gebieten
  • die Verbreitung von HIV/AIDS ist ein großes Problem
  • Alkohol- Missbrauch ist weit verbreitet; die Jugendkriminalität nimmt zu
  • Gewalt gegen Frauen und Kinder ist verbreitet
  • offizielle Arbeitslosenrate: 1%, vermutlich aber in der Realität sehr viel höher (Stand: 2009) 5)

Schulbildung

  • für Kinder ab 6 Jahren ist eine neunjährige Schulbildung verpflichtend
  • für 12 Jahre ist die Schulbildung kostenlos, in vielen Fällen auch der Besuch der Universität 6)
  • 93,2% der Kinder im ALter von 6 – 9 Jahren besuchen die Schule
  • 0,4% der Kinder besuchen keine Bildungseinrichtung 7)

Ursachen für Kinderarbeit

  • instabile Familienverhältnisse (Alkohol, Armut, Gewalt)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 8) : ratifiziert am 25.9.1995
  • ILO Konvention Nr. 138 9) : ratifiziert am 3.5.1979 , Ausnahmeregel: Mindestalter 16 Jahre
  • ILO Konvention Nr. 182 10) : ratifiziert am 31.10.2000
  • UN-Kinderrechtskonvention 11) : ratifiziert am 1.10.1990
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 12) : ratifiziert am 23.2.2002
  • Kinder unter dem Mindest- Arbeitsalter von 16 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Eltern arbeiten
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten; die Arbeit darf ihre Schulbildung nicht beeinträchtigen 6)
  1. CIA The World Factbook
  2. Belarus Statistics – UNICEF
  3. Belarus Multiple Indicator Cluster Survey 2005 – UNICEF
  4. 2012 Trafficking in Person Report- Belarus
  5. CIA The World factbook
  6. US Department of State
  7. UNICEF
  8. Abschaffung der Zwangsarbeit
  9. Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung
  10. Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit
  11. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  12. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie



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