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in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 9,643,566 Einwohner (Stand: Juli 2012)1)
- 0-14 Jahre: 15%1)
- davon leisten 5% unbezahlte Kinderarbeit außer Haus ab2)
- von diesen sind 2,9% in Arbeiten involviert, die eliminiert werden sollten, bei den Kindern aus ärmeren Haushalten sind es 8, 5%
- im Interesse des Familiengeschäfts arbeiteten in urbanen Gegenden: 0,9%, in ländlichen Gegenden: 8,7%
- 5-14 Jährige sind zu 69,7% an Haushaltsarbeiten beteiligt; 12-14jährige zu 87%; Mädchen öfter als Jungen3)
Tätigkeiten / Produkte
- Weissrussland ist Durchgangs- und Ausgangsland für den Handel mit Frauen und Mädchen, die nach West- und Zentraleuropa verschleppt werden um dort als Prostituierte zu arbeiten
- Die Kinderprostitution in Weißrussland selbst soll zunehmen
- Kinder werden von Menschenhändlern zur Arbeit gezwungen, besonders zum Betteln4)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- Weissrussland ist immer noch von den Nachwirkungen des Tschernobyl- Unglücks betroffen, 13 % der Kinder leben in noch immer betroffenen Gebieten
- die Verbreitung von HIV/AIDS ist ein großes Problem
- Alkohol- Missbrauch ist weit verbreitet; die Jugendkriminalität nimmt zu
- Gewalt gegen Frauen und Kinder ist verbreitet
- offizielle Arbeitslosenrate: 1%, vermutlich aber in der Realität sehr viel höher (Stand: 2009)5)
Schulbildung
- für Kinder ab 6 Jahren ist eine neunjährige Schulbildung verpflichtend
- für 12 Jahre ist die Schulbildung kostenlos, in vielen Fällen auch der Besuch der Universität6)
- 93,2% der Kinder im ALter von 6 – 9 Jahren besuchen die Schule
- 0,4% der Kinder besuchen keine Bildungseinrichtung7)
Ursachen für Kinderarbeit
- instabile Familienverhältnisse (Alkohol, Armut, Gewalt)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 1058) : ratifiziert am 25.9.1995
- ILO Konvention Nr. 1389) : ratifiziert am 3.5.1979 , Ausnahmeregel: Mindestalter 16 Jahre
- ILO Konvention Nr. 18210) : ratifiziert am 31.10.2000
- UN-Kinderrechtskonvention11) : ratifiziert am 1.10.1990
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel12) : ratifiziert am 23.2.2002
- Kinder unter dem Mindest- Arbeitsalter von 16 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Eltern arbeiten
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten; die Arbeit darf ihre Schulbildung nicht beeinträchtigen6)
- CIA The World Factbook [↩] [↩]
- Belarus Statistics – UNICEF [↩]
- Belarus Multiple Indicator Cluster Survey 2005 – UNICEF [↩]
- 2012 Trafficking in Person Report- Belarus [↩]
- CIA The World factbook [↩]
- US Department of State [↩] [↩]
- UNICEF [↩]
- Abschaffung der Zwangsarbeit [↩]
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung [↩]
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit [↩]
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder [↩]
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie [↩]