
Bild: © n.v. -
in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 3,879,296 Einwohner (Stand: Juli 2012))
- 0-14 Jahre: 14%)
- Während im Jahr 2000 noch ca. 17% der Kinder arbeiteten, liegen die UNICEF Schätzungen für 2010 bei 5%)
Tätigkeiten / Produkte
- landwirtschaftliche Tätigkeiten in der Familie)
- Zwangarbeit für Menschenhändler, z.B. Betteln, Prostitution im In- oder Ausland)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- nach dem Unabhängigkeitskrieg in Bosnien-Herzegowina konnte ein Großteil der Infratruktur auf dem Niveau vor dem Krieg wieder hergestellt werden
- es gibt allerdings große Lücken in der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen und dem Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Bildung
- noch immer gibt es ethnische Spannungen, die zum Beispiel durch getrennte Schulen gefördert werden)
- 18,6% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (Stand: 2007))
- offizielle Arbeitslosenrate: 43,3% (Stand: 2011))
- die Jugenkriminalität, der Drogenmissbrauch und Selbstmorde unter Jugendlichen nehmen zu)
Schulbildung
- die Schulbildung ist bis zum 15. Lebensjahr kostenlos und verpflichtend
- der Zugang zu Bildung ist für Roma-Kinder aufgrund von Diskriminierungen, Sprachproblemen und zusätzlichen Kosten für die Schulen immer noch beschränkt)
- aufgrund der Eischulugsrate von 79% für die Sekundarstufe, nimmt UNICEF an, dass viele Kinder Schwarzarbeit verrichten)
- 99, 4% der männlichen und 96,5% der weiblichen Bevölkerung sind alphabetisiert (Stand 20120))
Ursachen für Kinderarbeit
- Armut
- soziale Benachteiligung und Diskriminierung beispielsweise der Roma- Bevölkerung)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105) : ratifiziert am 15.11.2000
- ILO Konvention Nr. 138) : ratifiziert am 2.6.1993 , Ausnahmeregel: Mindestalter 15 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182) : ratifiziert am 5.10.2001
- UN-Kinderrechtskonvention) : unterzeichnet am 1.9.1993
- UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte) : ratifiziert am 10.11.2003
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel) : ratifiziert am 4.10.2002
- das Mindest-Arbeitsalter ist auf 15 Jahre festgesetzt; alle Minderjährigen müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen um arbeiten zu dürfen
- Kinder und Jugendliche dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten
- Kinderhandel und sexuelle Beziehungen jeglicher Art zu Kindern sind verboten und werden bestraft)
Bisherige Lösungsansätze
- die Regierung Bosnien- Herzegowinas arbeitet unter anderem mit UNICEF zusammen, um Regierungs- Angestellte, Richter etc. im Umgang mit Opfern von Menschen- und speziell auch Kinderhandel zu trainieren)