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Turkmenistan

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

in Zahlen

  • Gesamtbevölkerung: 5.054.828 Einwohner (Stand: Juli 2012) 1)
  • 0-14 Jahre: 27,1% 1)
  • keine Statistiken über Kinderarbeit

Tätigkeiten / Produkte

  • Landwirtschaft: vor allem Baumwollplantagen
  • Beschäftigung im informellen Sektor (Cafés, Shops)
  • Verkäufer auf dem Markt
  • Gepäckträger
  • Drogenhandel

Allgemeine Rahmenbedingungen

  • bis zum Tod des Ende 2006 verstorbenen Präsidenten Niyazov war Turkmenistan  eine stark autoritär geführte Republik (nach altem Sowjetvorbild, Ein-Parteien-System)
  • 2007 erste Präsidentschaftswahl mit mehreren Kandidaten: Berdimuhamedow als neuer Präsident 2)
  • nur 55% der Bevölkerung haben Zugang zu sauberem Trinkwasser 3)
  • Arbeitslosenrate: 60% (2004) 4)

Schulbildung

  • Alphabetisierungsrate: 99% der Männer und 98% der Frauen können lesen und schreiben (2000-2004) 5)
  • Schule ist kostenlos und verpflichtend bis zur 10. Klasse
  •  ca. 95% der Kinder besuchen die Schule regelmäßig.
  • Das Schulsystem ist mangelhaft aufgrund von Einsparungen bei Lehrkräften und Unterrichtsmaterialien 6)

Ursachen für Kinderarbeit

  • Armut: 30% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (Stand: 2004) 7)
  • Tradition
  • Die Regierung unter Präsident Niyazov förderte die Kinderarbeit bei der Baumwollernte (Schließung von Schulen während der Erntezeit). Seit 2005 ist die Mithilfe von Kindern bei der Baumwollernte verboten. Die Zahl der Fälle ist rückläufig. 6)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105: ratifiziert am 15. 05. 1997
  • ILO Konvention Nr. 138: ratifiziert am 27.03.2012, Mindestalter 16 8)
  • ILO Konvention Nr. 182: ratifiziert am 15.11.2010 9)
  • UN-Kinderrechtskonvention 10) : beigetreten am 19. 10. 1993
  • UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 11) : ratifiziert am 29.04.2005
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 12) : nicht ratifiziert
  • Nationale Gesetze zum Schutz von Kindern:
    Zwangsarbeit von Kindern ist gesetzlich verboten.
    Mindestalter zum Arbeiten liegt bei 16 Jahren; zwischen 16 und 18 Jahren darf die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden nicht überschreiten. 15-Jährige dürfen mit elterlicher Erlaubnis und Genehmingung der Handelsunion 4 bis 6 Stunden täglich arbeiten.
  • Die Gesetze gegen Kinderarbeit wurden in der Praxis jedoch nicht effektiv durchgesetzt. 6)

Weitere Links

  1. CIA-The World Factbook
  2. CIA The World Factbook
  3. UNICEF
  4. CIA- The World Factbook
  5. UNICEF
  6. U.S. Department of State
  7. CIA The World Factbook
  8.  Ratifications of C138 – Minimum Age Convention, 1973 (No. 138)
  9. Ratifications of C182 – Worst Forms of Child Labour Convention, 1999 (No. 182)
  10. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  11. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  12. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie



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