Illegale Auslandsadoption: Lukrativer Kinderhandel unter dem Deckmantel karitativer Arbeit
Nach dem „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption“ vom 29. Mai 1993 wird global angestrebt, eine legale Perspektive der Auslandsadoption betreiben, ohne das Kindeswohl zu gefährden und die Grundrechte zu hintergehen. Die seit dem Jahr 2002 auch in Deutschland in Kraft getretene Konvention möchte „die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern (…) verhindern“.