in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 9.103.788 Einwohner (Stand: Juli 2010) 1)
- 0-14 Jahre: 15,4% 1)
- keine Statistiken zu Kinderarbeit
Tätigkeiten / Produkte
Allgemeine Rahmenbedingungen
Fallbeispiel
Lilya, ein 16-jähriges Mädchen aus Litauen, wurde Opfer von Menschenhandel nach Schweden. Ihre Mutter heiratete nach dem Tod ihres Vaters einen anderen Mann und verließ sie. Lilya fühlte sich traurig und alleine. Keine Erwachsenen kümmerten sich um sie. Sie traf einen Mann, der ihr einen Job als Erntehelferin in Schweden versprach. Weil sie so verzweifelt ihrer misslichen Lage entkommen wollte, war sie bereit, nach Schweden zu gehen. Sie wurde in ein Appartement gesperrt und als Sexsklavin an Männer verkauft. Als sie es nicht mehr aushielt, beging sie Selbstmord. 3)
- Schweden ist Durchgangs- und in geringerem Maße auch Zielland für Frauen- und Kinderhandel aus Osteuropa Russland und den baltischen Staaten.
- Kindesmissbrauch ist ein Problem 2)
- Arbeitslosenrate: 7,5% (Stand: 2012) 1)
Schulbildung
- Einschulungsrate: 99% der Jungen und Mädchen werden eingeschult (2000-2005) 4)
- Schulbildung ist kostenlos und verpflichtend für Kinder bis 16 Jahren. Der Schulbesuch ist weiterhin kostenlos aber nicht mehr verpflichtend bis zu einem Alter von 18 Jahren. 2)
- Alphabetisierungsrate: 99% der erwachsenen Personen über 15 Jahren können lesen und schreiben (gleichverteilt auf Männer und Frauen) (Stand: 2003) 5)
Ursachen für Kinderarbeit
- Menschen-/ Kinderhandel zur Zwangsprostitution: die Menschenhändler rekrutieren ihre Opfer für gewöhnlich in deren Heimatländern mit der Aussicht auf eine Anstellung als Putzkraft, Babysitter oder ähnlichem. Wenn die Opfer dann erst einmal im Zielland sind, isolieren und bedrohen die Täter sie und zwingen sie als Prostituierte in Hotels, Restaurants, Massagesalons oder in privaten Appartements zu arbeiten. Nach Angaben der Polizei waren die jüngsten (aufgegriffenen) Opfer von Menschenhandel 2005 16 Jahre alt. 2)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105 6) : ratifiziert am 02. 06. 1958
- ILO Konvention Nr. 138 7) : ratifiziert am 23. 04. 1990 , Mindestalter 15 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182 8) : ratifiziert am 13. 06. 2001
- UN-Kinderrechtskonvention 9) : ratifiziert am 29. 06. 1990
- UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 10) : ratifiziert am 20. 02. 2003
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 11) : ratifiziert am 19. 01. 2007
- Menschenhandel, der Missbrauch von Kindern und Zwangsarbeit sind gesetzlich verboten.
- Gesetze und Politiken schützen Kinder vor Ausbeutung am Arbeitsplatz, und die Regierung hat diese Bestimmungen erfolgreich in der Praxis umgestetzt. Das Gesetz erlaubt Vollzeit-Beschäftigung von Jugendlichen ab 16 Jahren unter der Aufsicht der örtlichen Behörden. Arbeitnehmer unter 18 Jahren dürfen nur tagsüber und unter Aufsicht arbeiten. Kinder ab 13 dürfen in Teilzeit arbeiten oder leichte Arbeiten verrichten, mit elternlicher Erlaubnis. 2)
Bisherige Lösungsansätze
- Die Regierung zeigte starkes Engagement für Kinderrechte und Kinderfürsorge. Sie stellte reichliche Mittel für Schul- und Gesundheitssystem zur Verfügung. 2)
- CIA The World Factbook ↩↩↩
- U.S. Departmnet of State ↩↩↩↩↩↩
- Global March Against Child Labor ↩
- UNICEF ↩
- CIA The World Factbook ↩
- Abschaffung der Zwangsarbeit ↩
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung ↩
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ↩
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder ↩
- Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten ↩
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie ↩