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Deutschland

In Zahlen

Unser Buchtipp zum Thema:

Die Schwabenkinder

„Die Schwabenkinder“

von Elmar Bereuter

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  • Gesamtbevölkerung: 80.219.695 Millionen Einwohner (Stand: Zensus vom 09.05.2011) 1)
  • 0-14 Jahre: 13,4% (Stand: Zensus vom 09.05.2011) 2)
  • 40% aller 12- bis 16-jährigen Schüler haben einen Nebenjob. Die Arbeit erfolgt jedoch in der Regel auf freiwilliger Basis. 3)

Tätigkeiten / Produkte

  • In Deutschland ist zumindest keine systematisch vorkommende ausbeuterische Kinderarbeit im sogenannten formellen Sektor festzustellen. Ohne konkrete Zahlen nennen zu können, muss aber davon ausgegangen werden, dass ausbeuterische Kinderarbeit auch in Deutschland vorkommt.
  • Prostitution Minderjähriger, evtl. auch verbunden mit Kinderpornografie; Schätzungen liegen bei 10.000 – 20.000 Kindern und Jugendlichen 4) ; die Dunkelziffer ist wohl höher 5)

Wenn Kinder in Deutschland arbeiten, so geschieht das in der Regel freiwillig. Die häufigsten Tätigkeiten sind:

  • Zeitungen austragen, Babysitten, Hunde ausführen, Nachhilfe
  • Mithilfe in landwirtschaftlichen Betrieben der eigenen Familie

Allgemeine Rahmenbedingungen

Auszug aus dem deutschen Jugendarbeitsschutzgesetz:

„Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist die gewerbliche Beschäftigung von Kindern grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Jugendlicher ist, wer das 15. Lebensjahr vollendet hat, aber noch keine 18 Jahre alt ist. Kinder mit 13 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden, wenn der Sorgeberechtigte zustimmt. Das ist auf täglich höchstens zwei Stunden eingeschränkt, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben auf höchstens drei Stunden täglich. Auch nicht an Samstagen, oder Sonn- und Feiertagen. Es müssen leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten sein, die sich weder auf die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder negativ auswirken noch ihren Schulbesuch beeinflussen. Erlaubt sind für mindestens 13 Jahre alte Kinder Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, Erledigung von Einkäufen, Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben, Handreichungen beim Sport und bei nicht gewerblichen Aktionen und Veranstaltungen von Kirchen, Vereinen etc. Beschäftigungen im gewerblichen Bereich sind nicht zulässig mit Ausnahme von Zeitungen, Zeitschriften oder Werbeprospekten austragen“. 6)

  • Wachstum 2012: 0,9% 7)
  • Die Arbeitslosenquote beträgt 6,5%. (Stand: Oktober 2012) 8)
  • 15,1% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (Stand: 2011) 9)
  • Familien, besonders mit nur einem Elternteil, sind besonders von Armut gefährdet 10)
  • von Hundert Hartz- IV Empfängern konnten: 48 keine medizinischen Zusatzleistungen bezahlen, 20 sich keine rezeptfreien Medikamente, 17 keine ausreichende Winterkleidung und keine warme Mahlzeit am Tag leisten 11)
  • Deutschland ist für Menschenhändler ein wichtiger Markt, 25% der Opfer sind minderjährig 5)

Gesetzliche Rahmenbedingungen

  • ILO Konvention Nr. 105 12) : ratifiziert am 22.06.1959
  • ILO Konvention Nr. 138 13) : ratifiziert am 08.04.1976
  • ILO Konvention Nr. 182 14) : ratifiziert am 18.04.2002
  • UN- Kinderrechtskonvention 15) : ratifiziert am 06.03.1992
  • UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 16) : ratifiziert im Juli 2009, tritt im August 2009 in Kraft
  • UN-Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 17) : ratifiziert in 2004
  • Das „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ 18) regelt die Kinderarbeit in Deutschland
  • das Entschädigungsgesetz für Opfer von Menschenhandel ist kritisiert worden, da es Opfer nur schützt, wenn sie körperlich misshandelt wurden 5)

Quellen und weitere Links

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Zensus 2011 – Einwohnerzahl – Zensus 2011 – aufgerufen am 31.05.2013
  2. Zensus 2011 – Bevölkerung nach Geschlecht und Alter – Zensus 2011 – aufgerufen am 31.05.2013
  3. Der Spiegel
  4. nach Heidi Gerlinger:  Sehnsucht nach Liebe? – Eine Analyse des Phänomens Kinderprostitution, Jugendwerkstatt e.V., 2001, gefunden in Wikipedia -> Kinderprostitution, Stand 11.12.2008
  5. „Der Menschenhandel blüht – die Regierung tut nichts“ – Die Welt – aufgerufen am 28.02.2013
  6. Quelle: GSA e.V.
  7. CIA World Factbook
  8. Bundesagentur für Arbeit
  9. Armutsgefährdungsquote in Deutschland von 2005 bis 2011 – statista
  10. „Single-Eltern in Deutschland: Die Alleingelassenen“ – spiegel online
  11.   „Worauf Hartz- IV Empfänger verzichten müssen“ – statista
  12. ILO Ratifications for Germany
  13. ILO Ratifications for Germany
  14.  ILO Ratifications for Germany
  15. Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder
  16. Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie
  17. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten
  18. vollständiger Text des Jugendarbeitsschutzgesetzes



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24 Gedanken zu „Deutschland“

  1. Pingback: Kinderarbeit in Deutschland - ArbeitsRatgeber

  2. Und wieviele bis 17 Jährige sind es in Deutschland? Vielleicht wissen es viele nicht aber in Deutschland beginnt das Arbeitsfähige alter mit 15! Ab diesem Alter werden die Kinder von ALG2 Beziehern massiv von den Argen (Arbeitsämter für ALG2 Bezieher) unter Druck gesetzt. Da kommen an die Kinder addressierte Briefe mit Vorladungen unter Androhung von Sanktionen als wären die Kinder selbst die Arbeitslosen. Da werden Dinge verlangt die im Gesetz (das so schon schlimm genug ist) nicht vorgesehen sind. Wohlgemerkt an Kinder die noch in die Schule gehen und mit diesen Auswüchsen der Politik noch nichts am Hut haben sollten.

    Es ist immer leicht mit dem Finger auf asiatische und Afrikanische Länder zu zeigen, in denen schlimme Zustände herrschen. Wir sollten darüber aber nicht vergessen unseren eigenen Stall in Ordnung zu halten.

    1. Hallo,
      da wir entwicklungspolitische Bildungsarbeit machen, konzentrieren wir uns auf sogenannte Entwicklungs- und Schwellenländer und wollen darauf aufmerksam machen, dass Kinder z.B. häufig in Zulieferbetrieben namhafter Unternehmen, bei denen der deutsche Verbraucher einkauft, unter menschenverachtenden Bedingungen ausgebeutet werden. Die Ausbeutung dort kann sehr häufig mit unserem Konsum hier direkt in Verbindung gebracht werden.
      Von der Situation hier in Deutschland, die Sie schildern, haben wir bisher noch nicht gehört. Wenn Sie uns Quellen und weitere Hintergrundinformationen schicken wollen, wäre es vielleicht möglich, in einem Weblogbeitrag darüber zu berichten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte per Privatnachricht an unsere E-Mailadresse: info@earthlink.de

      1. „Von der Situation hier in Deutschland, die Sie schildern, haben wir bisher noch nicht gehört.“

        Das kann ich kaum glauben, da es gängige Praxis im System ALG 2 ist. Da ich als alleinerziehender Vater gleich doppelt in dieser Lage bin kann ich möglicherweiße Auszüge der letzten Vorladung für meine Tochter vorlegen. Dies werde ich natürlich nur bei zusicherung der Vertraulichkeit der Daten meiner Tochter. Oder ein paar Links aus dem Netz vielleicht.
        http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199170998101.php

        Achtung im nächsten ist die Sprache nich gerade „gewählt“
        http://www.elo-forum.org/25/79773-tochter-16-hat-schon-ne-vorladung-bekommen.html

        Das sind nur zwei wer Google fragt findet mit sicherheit viel mehr.

        mfg

        1. Hallo,

          vielen Dank für die Quellenangaben.
          Die sicherlich fragwürdige Praxis einer „Vorladung“ Minderjähriger hat leider inhaltlich nicht direkt etwas mit unserer Arbeit zu tun, da unsere Recherche- und Vernetzungsmöglichkeiten sich – wie schon gesagt – auf das entwicklungspolitische Feld konzentrieren und wir in diesem Fall wohl auch nicht der richtige Ansprechpartner sind. Vlt entspinnt sich aber aufgrund Ihrer Beiträge eine Diskussion zum Thema. Ich rate Ihnen in Ihrem Fall, sich an den Kinderschutzbund zu wenden.

  3. Hallo, mir ist ein Betrieb bekannt der seine Belegschaft reduziert und dafür Schüler einsetzt. Die meisten Schüler sind über 15. Zwei Mädchen (Zwillinge) schätze ich aber auf 13 Jahre, 15 sind sie sicher noch nicht. Sie arbeiten dort in den Ferien mehr als 7 Std. am Tag an bis zu 5 Tagen in der Woche. Ich möchte diesen Betrieb anonym melden, wie und wo kann ich das tun?

    1. Hallo Rosa,

      das ist bedenklich. Falls die zwei Mädchen wirklich unter 15 Jahre alt sind und so lange arbeiten müssen, ist das ein Fall für die Polizei. Wir können da garnichts machen. Wenn sich der Fall wirklich bestätigt, gäbe es vielleicht die Möglichkeit einen Blog über den Betrieb auf unserer Seite zu schreiben.

      Aber wie gesagt, erst wenn sich der Verdacht bestätigt hat.

      1. Hallo Christian,
        vielen Dank für die Antwort. Bin noch nicht sicher, ob es gut für die Mädel ist, wenn sich die Polizei einschaltet. Melde mich evtl. in einiger Zeit wieder, wenn ich mehr weiß.

  4. Ich finde diese Aktion sehr gut. Ich selbst bin in den 80/90er Jahren im tiefen Bayern aufgewachsen. Kinderarbeit ist dort eine Selbstverständlichkeit auf landwirtschaftlichen Betrieben, immer noch. Die Schule, Hausaufgaben und Freizeit musste zurückstehen. Ich hatte praktisch keine Kindheit. Ich war zu klein um auf das Fließband schauen zu können? Kein Problem, musste ich mich eben auf einen dicken Holzbalken oder großen Eternitstein stellen. Auch kleine Hände können Kartoffeln aussortieren. Mit 16 hatte ich dann schon zwei kaputte Bandscheiben, einen verkrüppelten Finger (Unfall an einer Erntemaschine), von den schulischen Problemen und seelischen Wunden ganz zu schweigen.

    Ich verstehe das Gesetz auch nicht. Kinderarbeit ist Kinderarbeit, warum soll das auf einem landwirtschaftlichen Betrieb anders sein?

  5. Ich habe mal eine Frage. Mir ist eine Mutter bekannt, die hier in Deutschland in einem Hotel putzen und kochen geht. In den Ferien und am Wochenende nimmt sie ihre Tochter (11 Jahre) mit. Die Tochter muss dort Toiletten putzen und auch Arbeiten machen, wie Kartoffeln schälen und Gemüse putzen. Sie bekommt kein Geld dafür und mir ist auch bekannt, dass das Kind das nicht frteiwillig macht.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass soetwas in Deutschland erlaubt ist. Ich weiß, dass das Kind unter der Behandlung ihrer Mutter leidet (auch wegen anderen Sachen). Wo kann ich diese Sache, am besten anonym, anzeigen?

    1. Hallo,
      wenn Sie den Eindruck haben, dass das Mädchen regelmäßig von ihrer Mutter zum Arbeiten genötigt wird,
      könnten Sie sich in einem ersten Schritt an die Hotelleitung wenden und diese auf das Jugendarbeitsschutzgesetz und ihre Verantwortung als Arbeitgeber hinweisen. Unter 15 Jahren dürfen Kinder nur in Ausnahmefällen (Zeitungen austragen oder in der Landwirtschaft) in Deutschland arbeiten: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
      Wenn Sie nicht direkt mit der Mutter sprechen wollen, könnten Sie sich darüber hinaus auch ans zuständige Jugendamt Ihrer Stadt wenden.

      1. Die Hotelleitung auf das Jugendschutzgesetz hinweisen wäre eine Idee. Das Problem ist, es handelt sich dabei um eine sogenannte Sippenwirtschaft. Eine Hand wäscht die andere. Du erzählst nicht, dass meine Tochter hier arbeitet und ich erzähle nicht, was hier im Hotel/Restaurant für Machenschaften laufen.
        Mit der Mutter reden möchte ich nicht, da hier im Ort jeder jeden kennt und schnell Gerüchte in die Welt gesetzt werden und ich dann den Kürzeren trage. Also bleibt mir wohl nur eine Meldung beim Judendamt. Kann man soetwas anonym machen?

  6. hallo hier ist franzi,
    ich finde es nsehr gut dass sich so viele leute für andere kinder einsetzten, weil sie sich nicht nur für die kinder in deutschland interressieren sondern auch die im ausland und denen es noch schlechter geht als bei uns. Ich kann euch leider keine Spende geben aber ich versuche euch soweit es geht zu unterstützen. Ich wünsche euch noch weiterhin viel Glück.
    eure franzi

  7. Jugendschutzgesetz

    Sie schreiben unter der Rubrik :Auszug aus dem deutschen Jugendschutzgesetz: „…Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat…
    das stimmt nicht. Richtig ist folgendes:
    § 1 Begriffsbestimmungen
    (1) Im Sinne dieses (JuSchG) Gesetzes
    1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

    1. Hallo Herr B.,

      danke für Ihren Hinweis. Der Titel ist irreführend und wurde von uns korrigiert. Richtig muss es heißen: „Auszug aus dem deutschen JugendARBEITSschutzgesetz“. Hier unterscheidet sich die Definition eines „Kindes“ tatsächlich von der Definition im deutschen Jugendschutzgesetz. Nach dem Jugendschutzgesetz ist ein noch nicht 14jähriger Minderjähriger ein Kind, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ein Minderjähriger, der „das 15. Lebensjahr noch nicht vollerndet hat“, siehe hierzu auch eine aktuelle Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

  8. Es ist unglaublich was man hier zu lesen bekommt und wie sich manche Menschen über das Thema lustig machen. Jeden Tag gehen wir wahrscheinlich an Geschäften vorbei, die ohne Kinderarbeit gar nicht ihre Preise halten könnten. Zum Beispiel KiK, Tedi, C&A und a gibt es gewiß noch tausend andere.

    1. Liebe Stefanie,
      vielen Dank für den Tipp! Das Buch scheint sehr interessant zu sein und wird bestimmt einen guten Einblick in die Problematik der Kinderarbeit ermöglichen. Wir werden versuchen demnächst mehr über diese Publikation zu schreiben!

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