in Zahlen
- Gesamtbevölkerung: 3.301.00 Einwohner (Stand: 2019) 1)
- 0-14 Jahre: 15% 2)
- Während im Jahr 2000 noch ca. 17% der Kinder arbeiteten, liegen die UNICEF Schätzungen für 2010 bei 5% 3)
Tätigkeiten / Produkte
- landwirtschaftliche Tätigkeiten in der Familie 4)
- Zwangarbeit für Menschenhändler, z.B. Betteln, Prostitution im In- oder Ausland 5)
Allgemeine Rahmenbedingungen
- nach dem Unabhängigkeitskrieg in Bosnien-Herzegowina konnte ein Großteil der Infratruktur auf dem Niveau vor dem Krieg wieder hergestellt werden
- es gibt allerdings große Lücken in der Versorgung mit sozialen Dienstleistungen und dem Zugang zu medizinischer Versorgung sowie Bildung
- noch immer gibt es ethnische Spannungen, die zum Beispiel durch getrennte Schulen gefördert werden 6)
- 22% der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze (Stand: 2018) 7)
- offizielle Arbeitslosenrate: 15,7% (Stand: 2019) 8)
- die Jugenkriminalität, der Drogenmissbrauch und Selbstmorde unter Jugendlichen nehmen zu 9)
Schulbildung
- die Schulbildung ist bis zum 15. Lebensjahr kostenlos und verpflichtend
- der Zugang zu Bildung ist für Roma-Kinder aufgrund von Diskriminierungen, Sprachproblemen und zusätzlichen Kosten für die Schulen immer noch beschränkt 10)
- aufgrund der Eischulugsrate von 79% für die Sekundarstufe, nimmt UNICEF an, dass viele Kinder Schwarzarbeit verrichten 11)
- 99, 4% der männlichen und 96,5% der weiblichen Bevölkerung sind alphabetisiert (Stand 20120) 12)
Ursachen für Kinderarbeit
- Armut
- soziale Benachteiligung und Diskriminierung beispielsweise der Roma- Bevölkerung 13)
Gesetzliche Rahmenbedingungen
- ILO Konvention Nr. 105 14) : ratifiziert am 15.11.2000
- ILO Konvention Nr. 138 15) : ratifiziert am 2.6.1993 , Ausnahmeregel: Mindestalter 15 Jahre
- ILO Konvention Nr. 182 16) : ratifiziert am 5.10.2001
- UN-Kinderrechtskonvention 17) : unterzeichnet am 1.9.1993
- UN Zusatzprotokoll bewaffnete Konflikte 18) : ratifiziert am 10.11.2003
- UN Zusatzprotokoll Kinderhandel 19) : ratifiziert am 4.10.2002
- das Mindest-Arbeitsalter ist auf 15 Jahre festgesetzt; alle Minderjährigen müssen ein Gesundheitszeugnis vorweisen um arbeiten zu dürfen
- Kinder und Jugendliche dürfen keine gefährliche Arbeit verrichten oder nachts arbeiten
- Kinderhandel und sexuelle Beziehungen jeglicher Art zu Kindern sind verboten und werden bestraft
Bisherige Lösungsansätze
- die Regierung Bosnien- Herzegowinas arbeitet unter anderem mit UNICEF zusammen, um Regierungs- Angestellte, Richter etc. im Umgang mit Opfern von Menschen- und speziell auch Kinderhandel zu trainieren 20)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- World Bank Data ↩
- World Bank Data ↩
- UNICEF ↩
- Findings on the worst Forms of Child Labour 2007 ↩
- US Department of State 2010↩
- UNICEF Länderbericht ↩
- Borgen Project – Bosnia and Herzegovina ↩
- World Bank Data ↩
- UNICEF Bosnien und Herzegowina↩
- Borgen Project – Romani Poverty ↩
- UNICEF Bosnien and Herzegowina↩
- World Fact Book↩
- UNICEF Studie↩
- Abschaffung der Zwangsarbeit ↩
- Mindestalter 15 Jahre für die Zulassung zur Beschäftigung ↩
- Verbot und Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit ↩
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder ↩
- Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Schutz der Kinder in bewaffneten Konflikten ↩
- Zusatzprotokoll zum Schutz vor Kinderhandel, -prostitution und -pornographie ↩
- UNICEF ↩