Zusatzprotokoll UN-Kinderrechtskovention: Kinderhandel
Das Zusatzprotokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie ergänzt die Artikel 34 und 35 der UN-Kinderrechtskonvention um explizite Vorgaben, die die unterzeichnenden Staaten erfüllen müssen. Es wurde am 25.5.2000 beschlossen und am 18.1.2002 ratifiziert. Bis Januar 2013 ratifizierten 163 Staaten das Zusatzprotokoll. Das Zusatzprotokoll ruft die Vertragsstaaten zu einer stärkeren internationalen… Weiterlesen »Zusatzprotokoll UN-Kinderrechtskovention: Kinderhandel