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Internationale Arbeitsorganisation – ILO

Hintergrund

Die Internationale Arbeitsorganisation, kurz ILO (International Labour Organisation) existiert bereits seit 1919 und wurde 1946 zu einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Zur Zeit (Februar 2013) hat die ILO 185 Mitgliedsstaaten, es sind aber auch Repräsentanten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden in den Organen der ILO vertreten, was die ILO von anderen UN-Organisationen abhebt.

Der Grundgedanke der ILO ist, dass Wohlstand nur durch sozialen Frieden in der Arbeit erreichbar ist. Deshalb sind die Verbreitung international anerkannter Arbeits- und Menschenrechte sowie globale soziale Gerechtigkeit die Kernthemen der Organisation. Konkret bedeutet dies die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialnormen, insbesondere der Kernarbeitsnormen, die soziale und faire Gestaltung der Globalisierung sowie die Schaffung von menschenwürdiger Arbeit als einer zentralen Voraussetzung für die Armutsbekämpfung. 1)

Struktur

Das zentrale Gremium der ILO ist die turnusmäßig stattfindende Internationale Arbeitskonferenz, wo aus jedem Mitgliedsstaat zwei Regierungsvertreter und je ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter über Rechtsakte und das Budget entscheiden. Exekutivaufgaben werden durch den Verwaltungsrat wahrgenommen. 2)

Die ILO arbeitet rechtsverbindliche Übereinkommen (Konventionen) sowie Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aus. Verschiedene Gebiete des Arbeitsrechtes sind davon betroffen: Altersgrenzen für bestimmte Arbeiten, Standards für den Mutterschutz, Schutz von temporären Angestellten, etc. Es existieren bis heute insgesamt 189 Übereinkommen und 202 Empfehlungen. 3)

Aktivität gegen Kinderarbeit

Die ILO hat bisher drei Konventionen verfasst, welche sich direkt mit der Problematik der Kinderarbeit befassen:

Alle drei Konventionen gehören zu den sog. ILO Kernarbeitsnormen. Zur Unterstützung ihrer Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Konventionen hat die ILO das Programm zur Beseitigung der Kinderarbeit (IPEC) aufgelegt.

Die ILO-Definition von Kinderarbeit wird mittlerweile in den meisten Organisationen und Staaten angewendet. So ist die Beteiligung von Jugendlichen nicht generell abzulehnen, sofern gewisse Kriterien beachtet werden.
Der Hauptfokus der ILO liegt auf der Beseitigung der sogenannten „schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ (worst forms of child labour), die in der ILO-Konvention Nr. 182 von 1999 definiert wird. Zu diesen schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören Sklaverei und sklaverei-ähnliche, ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, Kinderprostitution, die Ausnutzung von Kindern zu illegalen Zwecken wie Drogenhandel, Gesundheit und Psyche gefährdende Arbeit. 4)

In Konvention Nr. 138 hat die ILO zudem das Mindeszalter für verschiedene Formen von Beschäftigung definiert. 5)

  1. ILO: About the ILO – aufgerufen am 11.2.2013
  2. Wikipedia: ILO – aufgerufen am 11.2.2013
  3. ILO: Labour standards – aufgerufen am 11.2.2013
  4. ILO: What is child labour – aufgerufen am 11.2.2013
  5. ILO: Conventions and Recommendations on child labour – aufgerufen am 11.2.2013



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