Auszug aus der Beschlussniederschrift des Stadtrates vom 28.10.2011
Der Stadtrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen finden nur noch Produkte
Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder
Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen.
2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, von den städtischen Beteiligungsgesellschaften eine Selbstverpflichtung gemäß Beschlusspunkt 1 abzufordern.