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Saarbrücken

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Auszug aus der Friedhofssatzung

der Landeshauptstadt Saarbrücken vom 25.11.2008
in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.03.2011

§ 19 Gestaltungsgrundsätze

(2) Es dürfen nur solche Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.

Link zur vollständigen Friedhofsatzung




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