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Karlsruhe

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Auszug aus der Friedhofssatzung

der Stadt Karlsruhe vom 24.07.2000
in der Fassung  vom 26.06.2012


§ 20 Allgemeine Bestimmungen

Auf den Friedhöfen dürfen nur Materialien verwendet werden, die in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind.

Link zur vollständigen Friedhofssatzung

 




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