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Bundespolitik

Gestern…

Kinderarbeit war besonders in Zeiten der industriellen Revolution in Deutschland weitverbreitet. Schon kleine Kinder schufteten in Bergwerken, Fabriken oder in der Landwirtschaft. Die Folge war, dass Volksbildung und –gesundheit so stark beeinträchtigt wurden, dass es Engpässe beim Militär gab. Zu viele junge Rekruten waren, bedingt durch die harte Arbeit als Kind, gesundheitlich geschädigt und nicht mehr diensttauglich.

Als Reaktion darauf erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III 1839 das sogenannte „Preußische Regulativ“ (Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter). Es verbot die regelmäßige Fabrikarbeit von Kindern unter zehn Jahren und schränkte für Jugendliche unter 16 die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ein. Zudem wurden Nachtarbeit zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Sonntagsarbeit verboten. Ein Schulbesuch von mindestens drei Jahren und ein Minimum an Lese- und Schreibfähigkeit waren nachzuweisen.

Das Preußische Regulativ gilt als das erste deutsche Gesetz zum Arbeitsschutz. Andere deutsche Staaten erließen in den folgenden Jahren ähnliche Gesetze (das Königreich Bayern und das Großherzogtum Baden 1840, andere später).

…und heute

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KarbSchV) geregelt. Diese finden Anwendung bei allen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, die von und mit Personen unter 18 Jahren eingegangen werden. Die Regelungen sind sehr umfangreich und decken den gesamten Bereich des Jugendschutzes ab, wie die Beschäftigung unter gefährlichen Bedingungen, an Ruhe- und Feiertagen, die erlaubte Tages- und Wochenarbeitszeit und vieles mehr. Das Gesetz wurde 1960 erlassen und seither mehrmals überarbeitet.

International

Die Bundesregierung hat es zu einem primären Ziel der Entwicklungszusammenarbeit erklärt, die Kernarbeitsnormen der ILO international durchzusetzen, zu denen auch die Beseitigung der Kinderarbeit gehört1). Zu diesem Zweck wird die ILO mit ihrem Programm zur Beseitigung der Kinderarbeit (IPEC) finanziell unterstützt.

In einem Papier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden u.a. folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Runder Tisch „Verhaltenskodizes“: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat den Runden Tisch „Verhaltenskodizes“ einberufen und moderiert ihn. Hier sollen Unternehmen interne Sozialstandards und Maßnahmen zu ihrer Einhaltung definieren.
  2. ILO: Der ILO wird eine zentrale Rolle in der Durchsetzung der Kernarbeitsnormen zugeschrieben. Deshalb wird sie in ihren Maßnahmen unterstützt. Zudem soll eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Trägern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und mit den Einrichtungen der Weltbankgruppe erreicht werden.
  3. Weltbankgruppe: Die Weltbank vergibt Kredite für Projekte zum Abbau der Armut. Diese Projekte werden für jedes Land in Nationalen Strategiepapieren zusammengefasst. Das BMZ regt an, dass die Weltbankgruppe dem Thema Kernarbeitsnormen einen Platz in diesen Strategiepapieren einräumt. So soll der Maßnahmenkatalog vervollständigt werden.
  4. Welthandelsorganisation (WTO): Die Bundesregierung regt an, dass in die Gespräche zur internationalen Handelspolitik auch der Zusammenhang von Armutsbekämpfung und Durchsetzung der Kernarbeitsnormen aufgenommen wird.

Die Bundesregierung unterstützt die Teilnahme von Unternehmen am UN Global Compact. Dazu stellt sie u.a. ein Verbindungsbüro mit Beratungsangebot zur Verfügung.

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