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Lieferkettengesetz: Safe Harbour Regelung nimmt Unternehmen aus der Verantwortung

Diese Kinder arbeiten in einem brasilianischen Steinbruch |  Bild: Child Labor © Paura [Royalty Free]  - Dreamstime.com

Diese Kinder arbeiten in einem brasilianischen Steinbruch | Bild: Child Labor © Paura [Royalty Free] - Dreamstime.com

Einige Unternehmen sind von Kinderarbeit betroffen. Bisher konnten sich Firmen aus der Verantwortung ziehen, da die illegale Kinderarbeit oftmals bei Zulieferern stattfand. Doch zukünftig möchte die EU die Hersteller auch für ihre Zulieferbetriebe verantwortlich machen – mit einem Lieferkettengesetz.

Das Lieferkettengesetz der EU soll dafür sorgen, dass Unternehmen für Missstände in ihrer Produktionskette zur Verantwortung gezogen werden können. Langfristig soll so ausbeuterische Arbeit wie Kinderarbeit eingedämmt werden. Das Gesetz betrifft zur Einführung im Januar 2023 nur große Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 soll es dann  auch für Betriebe mit mehr als 1000 Mitarbeitern gelten. Zusätzlich betrifft es Firmen, die weltweit einen bestimmten Mindestumsatz erwirtschaften oder in Branchen wie der Textilindustrie tätig sind. 1)

Doch von vielen Seiten kommt Kritik am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wie es vollständig heißt. Unternehmen fürchten, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand für sie nicht zu stämmen wäre und erwarten dadurch weitere Umsatzverluste – zusätzlich zu den Einbußen durch die Corona Pandemie. Auf der anderen Seite stehen Organisationen wie Germanwatch, welche der Meinung sind, das Gesetz sei nicht weitreichend genug. So wird kritisiert, dass die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden dürfen, ob die Regelungen beispielsweise auch für den Finanzsektor gelten. Außerdem hält die deutsche Regierung an der sogenannten Safe Harbour Regelung fest, welche es Unternehmen ermöglichen würde, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Damit könnten Produkte durch externe Prüfer zertifiziert werden, die Unternehmen müssten selbst keine Kontrollen an der Lieferkette durchführen, haften müssten sie nur bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen. Problematisch ist hierbei, dass den Unternehmen derartige Verstöße nur schwer nachzuweisen sind. Das Lieferkettengesetz wird so sein volles Potenzial nicht entfalten können und damit die dringend benötigten Änderungen nicht erreichen. Die deutsche Regierung setzt sich auch dafür ein, dass Unternehmen die Risikoanalyse, an welchen Stellen in ihrer Produktion Menschenrechtsverletzungen auftreten können, selbst erstellen dürfen. Damit bekämen die Unternehmen auch die Verantwortung dafür zu entscheiden, ob der Verstoß ihn ihrer Verantwortung lag. Unternehmen würden so weiterhin für viele Verstöße nicht haften müssen. Ob sich Deutschland mit diesen sehr unternehmerfreundlichen Lösungen bei der EU durchsetzen kann, ist unklar. Außerdem überreichten am 6.Dezember 2022 Mitglieder der Initiative Lieferkettengesetz eine Petition mit 90.248 Unterschriften an Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz. Ziel der Initiative ist ein starkes Lieferkettengesetz auch in Deutschland. 1) 2) 3) 4) 5)

Sicher ist jedoch, dass ein strenges EU Lieferkettengesetz ausbeuterische Arbeitsbedingungen, insbesondere Kinderarbeit, zumindest bei Zulieferern von europäischen Unternehmen eindämmen könnte.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. DW: Mehr Transparenz in der Lieferkette: Vielleicht doch nicht so schlimm?; 06.12.2022
  2. EPO: Lieferkettengesetz: Germanwatch kritisiert gefundenen Kompromiss; 02.12.2022
  3. BR: EU-Länder einigen sich grundsätzlich auf Lieferkettengesetz; 01.12.2022
  4. Das Erste: „Zahnloser Papiertiger“: Bundesregierung will EU-Lieferkettengesetz deutlich abschwächen; 26.10.2022
  5. Amnesty International: PETITIONSÜBERGABE: 90.000 MENSCHEN FORDERN STARKES EU-LIEFERKETTENGESETZ; 06.12.2022



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