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EU-Lieferkettengesetz: Wie Deutschland versucht, die Verordnung abzuschwächen

Die deutsche Regierung möchte das EU-Lieferkettengesetz massiv abschwächen. Als stärkste Macht in der Union hat sie wohl auch gute Erfolgschancen |  Bild: Flaggen von Deutschland und von Europäischen Gemeinschaft © Juliane Jacobs [Royalty Free]  - Dreamstime.com

Die deutsche Regierung möchte das EU-Lieferkettengesetz massiv abschwächen. Als stärkste Macht in der Union hat sie wohl auch gute Erfolgschancen | Bild: Flaggen von Deutschland und von Europäischen Gemeinschaft © Juliane Jacobs [Royalty Free] - Dreamstime.com

Menschenrechte in Entwicklungsländern scheinen der Europäischen Union wohl sehr am Herzen zu liegen. Daher plant die EU für 2023 ein neues Lieferkettengesetz hervorzubringen. In diesem sollen Unternehmen in der EU für Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette selbst Haftung tragen – und zwar vor europäischen Gerichten. Darunter fallen unter anderem Zerstörung von Umwelt und Lebensgrundlagen, schlechte Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit. Damit hätten Betroffene in Entwicklungsländern die Möglichkeit, Firmen anzuklagen, falls ihre Menschenrechte in der Lieferkette verletzt sein sollten. Das könnte ein wirklich sinnvolles Gesetz zur Wahrung von guten Arbeitsverhältnissen in Entwicklungsländern werden. Doch nun hat sich herausgestellt, dass die Bundesregierung dem wohl einen Riegel vorsetzen möchte. 1)

Im eigentlichen Entwurf können Opfer von Menschenrechtsverletzungen gegen Unternehmen klagen. Jedoch möchte die deutsche Regierung diese Haftungsregelung durch die sogenannte „Safe-Harbour-Klausel“ – der sichere Hafen – abschwächen. So können Firmen ihre Produkte durch externe Prüfer zertifizieren lassen. Damit haften sie dann nur noch wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Einerseits bedeutet das, dass die Betroffenen in der Beweisschuld sind. Das stellt sich aber als schwierig, wenn nicht als unmöglich dar. Die Menschen in Entwicklungsländern haben keinerlei Einsicht in die internen Ablaufprozesse der Betriebe. Andererseits kam es in der Vergangenheit schon oft vor, dass die Prüfer nachlässig gearbeitet haben. 2019 beispielsweise brach in Brasilien ein Staudamm, wodurch 270 Menschenleben verloren wurden. Dieser ist nur ein Jahr vorher vom TÜV Süd zertifiziert worden. 2) 3) 4)

Schon allein dadurch würde das Gesetz deutlich abgeschwächt werden. Aber das ist noch nicht alles.

Laut dem Kommissionsentwurf müssten Unternehmen selber ermitteln, wo in ihrer Lieferkette Risiken zu Menschenrechtsverletzungen bestehen – mithilfe einer Risikoanalyse. Die Bundesrepublik hingegen möchte, dass Firmen nur für solche Missstände verantwortlich sind und damit in die Haftung kommen, auf die sie auch Einfluss haben. Betriebe müssen daher für Schäden, die sie zwar verursacht haben, aber bei denen sie nach eigener Risikoanalyse keinen Einfluss haben, nicht haften. Also könnten sich Firmen praktisch selbst aussuchen, wofür sie haften und wofür nicht. Weiterhin muss man anmerken, dass nach einem Monitoring im Auftrag der Bundesregierung nur etwa ein Viertel der befragten deutschen Unternehmen eine sorgfältige Risikoanalyse durchführten. So kann man sich auch auf die Analysen der Betriebe nicht verlassen. 2)

EU-Abgeordneter René Repasi von der SPD meinte, dass das Gesetz zu einem „zahnlosen Papiertiger“ werde. Daher muss eine Abschwächung dieses Gesetzes, so wie die deutsche Regierung ihn möchte, unter allen Umständen verhindert werden. Denn nur durch ein starkes Gesetz, das die Unternehmen in die Verantwortung nimmt, kann eine saubere Lieferkette frei von Menschenrechtsverletzungen eher garantiert werden. Zumindest werden bei Verstößen die großen Wirtschaftsunternehmen in Haftung genommen. Doch so wie es momentan aussieht, könnte die Lobby auch hier die Oberhand behalten, da Deutschland die stärkste Macht innerhalb der EU ist und es so dieses Gesetz sehr beeinflussen könnte. 4)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. EQS Group: EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zu fairer und nachhaltiger Wirtschaft; Artikel vom 26.09.22
  2. Initiative Lieferkettengesetz: Reaktion auf den Monitor-Beitrag der ARD vom 27.10.2022; Artikel vom 04.11.22
  3. Monitor: EU-Lieferkettengesetz: Bundesregierung contra Menschenrechte?; Artikel vom 27.10.22
  4. Monitor: „Zahnloser Papiertiger“: Bundesregierung will EU-Lieferkettengesetz deutlich abschwächen; Artikel vom 26.10.22



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