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Wie Unternehmen Kinderarbeit entgegenwirken können

 |  Bild:  © Zurijeta - Dreamstime

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160 Millionen Kinder werden weltweit zu Kinderarbeit gezwungen. Fortschritt passiert nur langsam: Nach aktuellen Schätzungen wird es 2025 noch 140 Millionen Kinderarbeiter geben – trotz Zielen, bis dahin Kinderarbeit zu beenden. Zusammen mit Unicef hat WBCSD, der World Business Council for Sustainable Development (übersetzt: Weltunternehmensrat für nachhaltige Entwicklung), Richtlinien entworfen, an denen sich Geschäftsführungen orientieren können, um Kinderarbeit entgegenzuwirken. 1)

Der 36-seitige Leitfaden informiert über Hintergründe von Kinderarbeit sowie Maßnahmen, die Geschäftsführungen ergreifen können, um sie zu verhindern. Die komplexen Ursachen für Kinderarbeit, wie diese zusammenwirken und welche Verantwortung hier bei Unternehmern liegt, ist ein zentraler Punkt des Leitfadens. Er setzt sich beispielsweise mit fehlenden Bildungschancen und Armut und wie diese zu Kinderarbeit führen auseinander. Die beiden Faktoren sind nicht nur eng zusammenhängend, sondern aufgrund der Covid19-Pandemie auch hochaktuell. Natürlich sind für viele der aufgeführten sozialen, kulturellen und ökonomischen Faktoren hinter Kinderarbeit nicht die Geschäftsführer, an die sich der Leitfaden richtet, verantwortlich. Dennoch können sie keinesfalls aus der Verantwortung genommen werden. Es wird aber auch klar dargelegt, wie einige der Grundursachen für Kinderarbeit direkt auf bestimmte Geschäftsmodelle und Vorgehensweisen von Unternehmen zurückzuführen sind und wie Unternehmen ihre Geschäfte so ändern können, dass sie aktiv gegen Kinderarbeit vorgehen.

Bezüglich Gegenmaßnahmen rufen Unicef und WBCSD dabei dazu auf, beim Einführen von Geschäftsmodellen besonders Kinder und ihre Rechte zu berücksichtigen. Unicef und WBCSD schlagen dabei ein Vorgehen nach 3 Punkten vor: „Integrate, Invest, Inspire.“. Integrate für das Integrieren von Prüfungen in Geschäftsstrategien, Invest für das Investieren in verschiedene Maßnahmen, um Kinderarbeit zu verhindern oder zu beenden, und Inspire für das Inspirieren interner und externer Kräfte oder Partner zum Kampf gegen Kinderarbeit.

Dieser Leitfaden ist ein bedeutungsvoller Schritt – umso wichtiger ist es, ihn in Umlauf zu bringen und dafür zu sorgen, dass Geschäftsführungen sich daran halten. Denn diese haben große Verantwortung im Kampf gegen Kinderarbeit, wie Unicef-Geschäftsführerin Henrietta Fore hervorhebt: “Companies and their leaders have a unique and important role to play in building a better world for children. Ending child labor requires a comprehensive, immediate and unified response, with businesses at the forefront,”. Wenn das UN-Ziel, bis 2025 Kinderarbeit zu beenden, auch nur annähernd vorangetrieben werden soll, müssen Unternehmen also ihre Verantwortung wahrnehmen und für ihre eigenen Lieferketten geradestehen. 1) 2) 3)

Auch bei Earthlink e.V. haben wir im Rahmen unseres Projekts „Aktiv gegen Kinderarbeit“ einen Leitfaden für Unternehmen erstellt. Natürlich unterscheidet sich dieser von dem des WBCSD und Unicef. Letzterer erklärt vor allem die Grundlagen und Hintergründe von Kinderarbeit und wie man gegen diese vorgehen kann. Auch ist er eher fokussiert auf grundlegende Kinderrechte wie den Schulbesuch oder ausreichende Versorgung mit Nahrung. Die einfache, grundlegende Erklärung der Lage macht ihn zu einem sehr guten Einstieg in das Thema, mit dem sich Geschäftsführer auseinandersetzen können und sollten.

Earthlinks Praxis-Ratgeber für Unternehmen ist, wie der Name vermuten lässt, deutlich praxis- und handlungsorientierter. Er gibt konkrete Handlungsvorschläge für Unternehmens- und Produktionsebene sowie positive Beispiele. Auch Tipps für das Handeln gegen bereits vorhandene Fälle von Kinderarbeit sowie eine Checkliste enthält der Leitfaden. Er ist also eine gute Ergänzung oder Folgelektüre für Unternehmer, die gegen Kinderarbeit vorgehen wollen. 3)

Beide Leitfäden weisen Parallelen zu einem weiteren wichtigen Schritt im Kampf gegen Kinderarbeit auf: Das Lieferkettengesetz, das aber leider erst ab 2023 in Kraft tritt. Das Gesetz wird die Beachtung von Menschen- und Kinderrechten in der Lieferkette aller deutschen Firmen oder Firmen mit Hauptsitz in Deutschland verpflichtend machen. Das beinhaltet neben dem Verbot von umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen auch humane Arbeitsbedingungen. Bedeutet auch: keine Kinderarbeit. Bei der Umsetzung dieses Gesetzes kann sich der Leitfaden für Geschäftsführer als sehr nützlich erweisen. Aber auch vor dem Eintreten des Lieferkettengesetzes sollten natürlich die Schritte in den Leitfäden als Inspiration und Anhaltspunkte gelten, sowohl für deutsche als auch für internationale Geschäftsführungen – bis dahin liegt die Verantwortung ganz bei den Firmen selbst. 4) 5)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. WBCSD: UNICEF and WBCSD launch guidance for business leaders on how to step up efforts to eliminate child labor; Artikel vom 10.12 2021
  2. twentyfifty: Delighted to partner with UNICEF and WBCSD to tackle child labour ; Artikel vom 13.12.2021
  3. WBCSD und unicef: An introduction for business leaders; Veröffentlicht 10.12.2021
  4. twentyfifty: Partnering with you to implement the German Supply Chain Act; Artikel vom 08.12.2021
  5. Martin Mantz: Update: Das Lieferkettengesetz tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft ; Artikel vom 03.03.2021



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