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Regierung erzielt Einigung über Lieferkettengesetz

Ein Mädchen bügelt in einer Textilfabrik ein Stück Stoff |  Bild: Factory Assessment in Cambodia © ILO Asia-Pacific [CC BY-NC-ND 2.0]  - flickrEin Mädchen bügelt in einer Textilfabrik ein Stück Stoff

| Bild: Factory Assessment in Cambodia © ILO Asia-Pacific [CC BY-NC-ND 2.0] - flickr

Endlich hat sich die Bundesregierung nach monatelanger Diskussion auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtler lange gefordert hatten, soll deutsche Unternehmen und Konzerne dazu verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen und zu gewährleisten. 1) 2)

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), die für ein solches Gesetz kämpften, konnten mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU nun einen Kompromiss erzielen. Letzterer und das Wirtschaftsministerium stellten sich lange quer und waren um einen zu hohen Bürokratieaufwand für die Unternehmen besorgt. Sie hatten die Forderungen von den Ministern für Arbeit und Entwicklung abgemildert. 1) 2)

Ein Großteil der Konsumgüter, den deutsche Unternehmen produzieren, wird im Ausland hergestellt. Dabei werden die Arbeits- und Produktionsstandards oft missachtet.

Beispielsweise stammt über 90 Prozent der in Deutschland getragenen Kleidung aus Asien, meist aus China, Indien oder Bangladesch. Doch hier sind Kinderarbeit, die Ausbeutung der Arbeiter*innen sowie die Missachtung von Umweltstandards  an der Tagesordnung. So tragen auch deutsche Unternehmen enorm zum Leid von Mensch und Natur bei. Dazu führte auch Bundesentwicklungsminister Müller an: „Unsere Jeans werden in Bangladesch produziert, unsere Turnschuhe und vieles mehr. Aber dort werden sie von Menschen produziert, die unter sklavenähnlichen Bedingungen arbeiten müssen. Es ist unerträglich, dass wir, die reichen Industriestaaten, solche Zustände dulden und erlauben in unserem globalen Lieferketten.“ 3) 1)

Das Gesetz soll ab 2023 gelten und verpflichtet Konzerne mit mehr als 3000 Mitarbeitern, ihre Produktionsstandorte und Zulieferer zu prüfen und eine Produktion unter Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu gewährleisten. Doch zunächst gilt dies nur für unmittelbare Lieferanten. Das bedeutet, dass wenn es Zwischenhändler in den Lieferketten  gibt, müssen die deutschen Konzerne nur agieren, wenn Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen vorliegen. 1) 2)

Ab Beginn 2024 soll das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gelten.

Es ist ein wichtiger und großer Schritt in der Bekämpfung von miserablen Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Kinderarbeit. Doch das Gesetz gilt für zu wenige Unternehmen. Und die Verpflichtung der Einhaltung von Umweltstandards wird nicht ausreichend berücksichtigt. 1) 2)

Der MISEREOR-Hauptgeschäftsführer Pirmin Spiegel lobt das Signal, das die Bundesregierung mit dem Gesetz aussendet: „Mit dieser Entscheidung setzt die Bundesregierung jetzt ein wichtiges Zeichen: Gerade inmitten der Pandemie dürfen die Rechte von Menschen im globalen Süden nicht vergessen werden, die entlang der Lieferketten auch von der aktuellen Wirtschaftskrise am härtesten betroffen sind.“  4)

 

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Deutschlandfunk: Einigung auf Lieferkettengesetz; Artikel vom 12.02.2021
  2. Tagesschau: Einigung beim Lieferkettengesetz; Artikel vom 21.02.2021
  3. BMZ: Nachhaltige Textilien Eine Frage der Verantwortung!; Publikation aus dem September 2019
  4. MISEREOR: MISEREOR begrüßt Durchbruch beim Lieferkettengesetz; Artikel vom 12.02.2021



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