Zum Inhalt springen

Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium verhindern Lieferkettengesetz

Noch immer basiert ein Großteil unserer alltäglichen Produkte auf einer Herstellung unter katastrophalen Bedingungen. Nicht selten werden sie unter Kinderarbeit, Umweltverschmutzung oder Lohndumping produziert, ihre Lieferketten werden nicht überprüft. Die Produktpalette reicht dabei von Kaffee und Textilien aus Äthiopien, über Lithium aus Argentinien bis hin zu Kakao von der Elfenbeinküste. Schokoladenhersteller beispielsweise profitieren enorm von der Beschäftigung vieler Kinder auf den Kakaoplantagen. Allein in Westafrika müssen rund zwei Millionen von ihnen mit schwerer körperlicher Arbeit verrichten, ohne Schutz vor Pestiziden – anstatt in die Schule zu gehen. Sie fördern so ungefähr 70 Prozent der globalen Kakaoernte. Ein Zehntel davon gelangt auch nach Deutschland und wird dort zu Süßwaren verarbeitet. Als fertige Produkte von etwa Ferrero, Nestlé, Mars oder Stork landen sie auch bei uns Endverbrauchern. Die Hersteller können nicht ausschließen, dass in ihren Waren auch Kakao aus Kinderarbeit enthalten ist. 1) 2)

Um diese Missstände zu bekämpfen ist schon lange ein Lieferkettengesetz im Gespräch. Auch Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil wollen dies umsetzen. Ihr Papier mit entsprechenden Eckpunkten wollten sie erst kürzlich vorstellen, doch nach Quellen aus Regierungskreisen haben Bundeskanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium dies offenbar verhindert. Derzeit läuft noch ein Verfahren, dass darüber entscheiden soll, ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist. Eine Umfrage unter 3200 deutschen Unternehmen soll zeigen, inwiefern sie ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich der Lieferketten nachkommen. Zwei von drei Phasen sind dabei inzwischen abgeschlossen. Die bisherigen Ergebnisse sind mehr als ernüchternd: Vor nur 464 Firmen kamen überhaupt Antworten zurück, lediglich 20 Prozent von ihnen würden nach Selbsteinschätzung die Vorgaben erfüllen. Auf dieser Grundlage begannen Müller und Heil, parallel zur laufenden dritten Phase ein gesetzliches Konzept zu entwickeln, denn „Freiwilligkeit führt nicht zum Ziel, wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen“, so Müller.  Das Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass deutsche Unternehmen auch bei ihren Zulieferern aus dem Ausland auf Einhaltung der Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen und Löhnen achten. Auch Entwicklungshilfeorganisationen erachten die Einführung eins Lieferkettengesetz längst als überfällig: „Was in Deutschland verboten ist – zum Beispiel ausbeuterische Kinderarbeit – darf nicht länger bei ausländischen Zulieferern deutscher Unternehmen geduldet werden.“ 3) 4)

Wirtschaftsminister Altmaier hingegen wendete ein, die Firmen hätten bis Ende 2020 Zeit bekommen die Sorgfaltspflicht umzusetzen, wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehen ist. Eine gesetzlich verordnete Regelung erscheine ihm zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Sie solle erst erfolgen, wenn bewiesen ist, dass freiwillige Lösungen nicht ausreichen. Zudem enthalte der Fragebogen Fragen und Antwortmöglichkeiten, welche irreführend und missverständlich formuliert seien. Auch große Teile der Wirtschaft bemängeln der Fragebogen, sei so gestellt, dass es kaum möglich sei, nicht durchzufallen. Damit ist Deutschland jedoch weit hinter anderen EU-Ländern. In Großbritannien und Frankreich gibt es bereits Regelungen, welche die Unternehmen verpflichten, Rechenschaft über Risiken von Menschenrechtsverletzungen abzulegen. Auch die Niederlande zogen Anfang dieses Jahres mit einem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderarbeit in Lieferketten nach. 5)

Eine Studie der EU-Kommission bekräftigt die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Für eine Gesetzesvorlage sprechen sich sogar viele Firmen aus, gemeinsam unterzeichneten sie ein Positionspapier für eine EU-weite Rahmenordnung. Viele von ihnen befürworten bessere Arbeitsbedingungen, auch weil Kinderarbeit ein Risiko für ihr Image oder ihre rechtliche Situation darstellt. Würden sie sich jedoch selbst für eine Verbesserung einsetzen, müssten sie hohe Kosten tragen, die ihrer Konkurrenz erspart blieben. Bestünde eine gesetzliche Regel, an die sich alle Unternehmen halten müssen würde keines einen Kostennachteil hinnehmen. 6)

Ein Lieferkettengesetz ist somit dringend notwendig. Die Rechte der Kinder nach UN-Kinderrechtskonvention werden bis heute nicht global geachtet. Weltweit arbeiten etwa 152 Millionen von ihnen, die meisten in der Landwirtschaft. Nach UN-Berichten wird die Zahl im Jahr 2025 noch immer bei mehr als 120 Millionen liegen. Eigentlich wollten die Vereinten Nationen Kinderarbeit bis dahin komplett verhindert wissen. Doch die bisherigen freiwilligen Maßnahmen reichen dafür nicht aus: Die Zertifikate greifen meist zu kurz, sind nicht konsequent genug und es mangelt an Überprüfung der Einhaltung. Unternehmen müssen für nicht eigehaltene Mindeststandards haftbar gemacht werden können, egal ob im Bereich von Arbeitsbedingungen oder Umweltfragen. Dafür ist eine gesetzliche Lösung angebracht. Nur so kann Kinderarbeit effektiv bekämpft werden. Dafür setzt sich auch die Initiative „Lieferkettengesetz“ ein: “Eine Blockade des Lieferkettengesetzes durch das Kanzleramt wäre völlig inakzeptabel. Denn wirtschaftliche Interessen dürfen niemals wichtiger sein als Menschenrechte und Umweltschutz”. 7) 8)

  1. Lieferkettengesetz: Fallbeispiele Kinderarbeit in Westafrika; Beitrag aufgerufen am 19.03.20
  2. Redaktionsnetzwerk Deutschland: Fairer Handel per Gesetz? Das plant die Bundesregierung; Artikel vom 02.12.19
  3. SZ: Lieferkettengesetz – Industrie spielt auf Zeit; Artikel vom 13.02.20
  4. Lieferkettengesetz: Merkel und Altmaier stoppen Vorstoß für Lieferkettengesetz – Menschenrechte uns Umweltschutz können nicht länger warten; Pressemitteilung vom 10.03.20
  5. Fairtrade Deutschland: Kinderarbeit in Lieferketten verbieten; Pressemitteilung vom 11.06.19
  6. Taz: Firmen wollen staatliche Vorgaben; Artikel vom 04.03.20
  7. Lieferkettengesetz: Merkel und Altmaier stoppen Vorstoß für Lieferkettengesetz – Menschenrechte und Umweltschutz können nicht länger warten; Pressemitteilung vom 10.03.20
  8. Zeit: Gerd Müller plant Lieferkettengesetz gegen Kinderarbeit; Artikel vom 05.12.19



Umfrage
Was bewirkt unsere Arbeit?
Um zu erfahren, was unsere Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" bewirkt, bitten wir dich um Antwort auf zwei kurze Fragen:

Hast du hier Neues erfahren?

Willst du möglichst nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit kaufen?

Anregungen, Kritik oder sonstige Anmerkungen:




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert