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(K)Ein Aktionsplan gegen Ausbeutung – Sogar Minimalstandards für deutsche Unternehmen im Ausland sind umstritten

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Am 28.07.2016 kommen die zuständigen Bundesministerien zusammen, um den „Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte“ zu verabschieden. Ziel des Papiers ist es die Standards in den internationalen Produktionsketten zu verbessern und somit die Bedingungen für Arbeitnehmer in Entwicklungsländern zu stärken. Das Bundesministerium für Finanzen setzt nun jedoch auf eine Verwässerung des Papiers. Allerdings wurde der Aktionsplan bereits im Vorfeld in seiner jetzigen Form von Entwicklungshilfe- und Menschenrechtsorganisationen als nicht weitreichend genug kritisiert. Doch bietet die bisherige Fassung zumindest verbindliche Vorgaben für bundeseigene und private Unternehmen. So sollen staatliche Unternehmen auf die Beachtung menschenrechtlicher Standards festgelegt werden und mindestens 50 Prozent der privaten Unternehmen sollen bis 2020 „Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse“ integriert haben.1)

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind jährlich über 2,3 Millionen Tote durch zu harte Arbeitsbedingungen zu beklagen. Davon können ca. 350.000 auf Arbeitsunfällen und ca. zwei Millionen auf arbeitsbezogenen Krankheiten zurückgeführt werden. Besonders im Gedächtnis bleiben Bilder von unwürdigen Arbeitsverhältnissen in Bangladesch oder dem Fabrikbrand in Pakistan, der 216 Menschen das Leben kostete. Vor allem Kinder werden immer wieder zu harter körperlicher Arbeit in der Industrie, Landwirtschaft, Bergbau und der Textilbranche eingesetzt. Doch diese Zahlen und Eindrücke scheinen Teile der Regierung nicht zu beeindrucken.2)

Denn das Bundesministerium für Finanzen bremst nun selbst bei den kleinen vereinbarten Fortschritten für menschenwürdigere Zustände in den Produktionsketten. Von verbindlichen Standards für private und staatliche Konzerne und der von der Bundesregierung geprägten „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ soll keine Rede mehr sein. „Das BMF will aus dem bisherigen Entwurf des NAP offenbar alle Spuren von Verbindlichkeit vollständig tilgen“, so Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender des Entwicklungshilfebündnisses VENRO, „Weltweit schuften Millionen Menschen unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, auch für Unternehmen aus Deutschland. Diese Ausbeutung muss beendet werden.“3) Das BMF möchte aber statt „Erwartungen“ und rechtlichen Pflichten nun lediglich „Empfehlungen“ für das Handeln der Unternehmen herausgeben.4) Ein breites Spektrum von Nicht-Regierungsorganisationen läuft nun Sturm gegen die geplanten Änderungen. „Die Überarbeitung durch das Finanzministerium trägt die Handschrift der Wirtschaftsverbände, nicht die einer Regierung, die Fluchtursachen minimieren will“, kommentiert Cornelia Füllkrug-Weitzel von Brot für die Welt.5) Auch Misereor, Amnesty International und Germanwatch stimmen in die Beschwerden mit ein. Tatsächlich hatte sich die Bundesregierung und insbesondere Kanzlerin Merkel schon auf dem G7-Gipfel in Elmau 2015 für ein Umdenken in der Wirtschaft eingesetzt.4) Dass das Finanzministerium des Bundes nun derart auf die Bremse tritt, kann nur mit befürchteten Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen im Ausland erklärt werden, die ihren Weg in die BMF-Forderungen gefunden haben. Doch auch Frankreich arbeitet bereits an einem weitreichenderen Gesetz, das Unternehmen generell zu menschenrechtlicher Sorgfalt bei ihren Auslandsgeschäften verpflichten soll. Die Bereitschaft starker Partner besteht also bereits.2)

Daher könnte europäische Kooperation in diesem Bereich der Königsweg sein. Denn, dass ein Beschluss notwendig ist, zeigt jeder Bericht über Kinderarbeit und allgemeine Ausbeutung aufs Neue. Ein Aktionsplan des Bundes und seiner Partner wird somit entscheidend, um als reiche Verbraucherländer Druck auf die Unternehmen und somit die Produzenten in Entwicklungs- und Schwellenländern auszuüben. Es bleibt zu hoffen, dass das BMF sich mit seinen Forderungen nicht durchsetzen kann.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. http://www.fr-online.de/wirtschaft/nationaler-aktionsplan-schaeuble-gibt-industrielobby-nach,1472780,34547914.html
  2. Handelsblatt: Lieferkette mit tödlicher Nebenwirkung; Artikel vom 26.07.2016
  3. Venro: Menschenrechte vor Profit; Artikel vom 26.07.2016
  4. Entwicklungspolitik Online: Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte – Zivilgesellschaft kritisiert Finanzministerium; Artikel vom 26.07.2016
  5. Brot für die Welt: Organisationen protestieren: Finanzministerium torpediert Auflagen für Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten; Artikel vom 26.07.2016



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