Noch vor der Sommerpause will das bayerische Gesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit auf den Weg bringen. Bereits bestehende Verbote wurden seit 2007 reihenweise von Verwaltungsgerichten für rechtlich ungültig erklärt. Um ein Verbot rechtssicher zu gestalten, muss das bayerische Bestattungsgesetz geändert werden.
Nachdem ein entsprechender Gesetzesentwurf der SPD im Landtag von CSU und FDP ausgeschlagen wurde, kommt jetzt wieder Bewegung in die Diskussion. Momentan arbeitet das bayerische Gesundheitsministerium daran, eine gesetzliche Regelung zum Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zu ermöglichen.
Im Münchner Stadtrat kommt die Initiative bei allen Parteien gut an. Wobei die Grünen kritisieren, dass die Staatsregierung zu lange brauche. Parteiübergreifend ist man sich einig, dass – sobald rechtliche Grundlagen geschaffen sind – das Thema im Stadtrat aufgegriffen wird.
Die Innung der Steinmetze befürchtet eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, doch solange diese nicht beschränkt werde, hätten sie gegen eine Neuregelung nichts einzuwenden, so Sybille Trawinski, Geschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Steinmetze. 1)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- Merkur, Kinderarbeit: Grabstein-Verbot möglich, Stand 1.7.15 ↩