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Stuttgarter Kommunen dürfen von Kinderhand gefertigte Grabsteine nicht verbieten

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Die Stadt Stuttgart darf keine Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten. Im Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg wurde entschieden, dass eine Stuttgarter Regelung, die von Kindern produzierte Grabsteine verbietet, ungültig ist. Es gäbe kein staatlich anerkanntes Zertifikat, womit die gesetzmäßige Durchführung dieser Regelung unmöglich sei.

Das ist nicht der erste Fall dieser Art. Bereits zuvor hatten der VGH und weitere Verwaltungsgerichte derartige Regelungen verboten. Die Begründung ist stets die Frage um das Zertifikat. Es ist nicht klar, wie glaubwürdig bereits bestehende Siegel sind. Da es kein staatliches Zertifikat gibt, ist es gemäß dem VGH unzumutbar, nachzuweisen, dass ohne Kinderarbeit produziert wurde.

In diesem Fall wurde von neun Steinmetzen aus der Region um Stuttgart geklagt. Der Landtag hatte die Kommunen zuvor dazu bemächtig, Regelungen zum Kinderarbeitsverbot bei Grabsteinen einzuführen. Diese werden zu einem großen Teil von Kindern unter schweren Qualen in den Steinbrüchen Indiens hergestellt.

Rechtlich gesehen kann gegen die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Beschwerde eingelegt werden. Die Chancen sind gering einzuschätzen, nachdem in einem ähnlichen Fall aus Bayern im Jahr 2013 zugunsten der Steinmetze entschieden wurde. 1)

Will man Kinderarbeit ernsthaft und langfristig bekämpfen, so lässt sich das nicht ohne gesetzliche Regelung erreichen.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Stuttgarter Zeitung, Grabsteine aus Kinderarbeit Stand 10.06.15



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