Zum Inhalt springen

Papier vs. Stein: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit scheitert an bürokratischem Aufwand

Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht.Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht. |  Bild: Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht. © Benjamin Pütter / Misereor [Alle Rechte vorbehalten]  - Xertifix e.V.Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht.

Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht. | Bild: Dieser Junge arbeitet in einem Steinbruch, der für den europäischen Markt Granit produziert. Eine Schule gibt es hier nicht. © Benjamin Pütter / Misereor [Alle Rechte vorbehalten] - Xertifix e.V.

Das neue nordrhein-westfälische Bestattungsgesetz von 2014 gab Anlass zur Hoffnung. Ab Mai 2015 sollten Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit Zertifikaten auf den Friedhöfen der Kommunen aufgestellt werden dürfen. Die Zertifikate sollten bestätigen, dass kein Kind an diesem Stein arbeiten musste. So hieß es noch im November 2014. 1)

Nur vier Monate später folgte bereits die Ernüchterung. In einem Runderlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalens wurde verkündet, dass die Zertifikatspflicht bis auf weiteres nicht eingeführt werde. Den zuständigen Behörden lägen bislang noch nicht genügend Anhaltspunkte vor, um eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit in den jeweiligen Ländern nachweisen zu können. 2)

Unterdessen arbeiten rund 150.000 Kinder weiterhin in indischen Steinbrüchen. Sie bedienen dort Schlagbohrmaschinen, die bis zu 30 Kilo schwer sind. Bei diesen Arbeiten werden sie so durchgeschüttelt, dass ihre Schleimbeutel kaputt gehen. Der Steinstaub, der den gesamten Arbeitsplatz einhüllt, dringt in die Lungen der Kinder und führt zu Silikosen (Steinstaublungen) und häufig zu einem qualvollen Tod. Die Lebenserwartung der Kinder, die in Steinbrüchen arbeiten, liegt bei höchstens 40 Jahren. Als „schleichenden Mord“ bezeichnet der Kinderrechtsexperte Benjamin Pütter (Misereor) die Anstellung von Kindern in Steinbrüchen. 3)

Auf fast allen deutschen Friedhöfen stehen Grabsteine aus Indien. Versuche einzelner Friedhöfe, diese Steine zu verbieten wurden bisher durch gerichtliche Urteile verhindert. Es sei Steinmetzen nicht zuzumuten, einen Nachweis über die genaue Herkunft und Verarbeitung der Steine erbringen zu müssen. Ein Gesetz auf Landesebene würde eine rechtliche Grundlage für ein Verbot der Steine aus Kinderarbeit bilden. Die Kommunen hätten damit die Rechtssicherheit, ihre Friedhofssatzungen entsprechend zu ändern, ohne verklagt zu werden. 3)

Es ist aus diesem Grund umso bedauerlicher, dass eine solche Grundlage in Nordrhein-Westfalen vorerst am bürokratischen Aufwand scheitert.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Mittelbayerische: Streit um Grabsteine aus Kinderarbeit – aufgerufen am 6.5.2015
  2. Recht.NRW: Ministerialblatt Ausgabe 2015 Nr.9 – aufgerufen am 6.5.2015
  3. BR Bayern 2: Fair sterben. Bald keine Grabsteine aus Kinderarbeit mehr?; nicht mehr verfügbar



Umfrage
Was bewirkt unsere Arbeit?
Um zu erfahren, was unsere Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" bewirkt, bitten wir dich um Antwort auf zwei kurze Fragen:

Hast du hier Neues erfahren?

Willst du möglichst nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit kaufen?

Anregungen, Kritik oder sonstige Anmerkungen:




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert