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Wirtschaftsabkommen als Chance für den Kampf gegen Kinderarbeit

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Im Moment berät sich die EU wieder mit Vertretern westafrikanischer Staaten über ein Wirtschaftspartnerschafts-abkommen. Bei diesem Freihandelsabkommen, kurz EPA (economic partnership agreement), verhandelt die EU über Freihandelszonen mit Ländern aus Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum. 1) Diese Staaten hatten jahrelang vergünstigten Zugang zum europäischen Markt. Die EU will von nun an die gleichen Rechte für diese Märkte. Die EU will damit erreichen, Rohstoffe vergünstigt importieren und Altkleider und Elektroabfall weiterhin in diese Länder exportieren zu können. 2)

Verhandelt wird diesmal auch mit der Elfenbeinküste, eines der Hauptproduktionsländer für Kakao. Auf den Kakaoplantagen vor Ort waren 2010 nach Aussage der Organisation Transfair rund 600 000 Kinder beschäftigt. 3) Zudem sei es üblich, auch Kinder aus den Nachbarländern zu entführen und auf den heimischen Plantagen zu versklaven. 4) Ein Grund hierfür sei der fallende Preis für Kakao. Der durch den Verkauf entstehende geringe Gewinn reiche nicht, um Saisonarbeiter zu beschäftigen, weshalb die Besitzer so oft auf Kinder zurückgreifen. 2)

Durch das Freihandelsabkommen bestünde nun die Chance, die Produktionsbedingungen zu regeln und somit auch Kinderarbeit zu verbieten. Das Einhalten von bestimmten Produktionsstandards könnte als Gegenleistung für Handelserleichterungen gefordert werden. Es fehlen bisher jedoch jegliche Punkte zu Menschenrechten und nachhaltiger Produktionsweise. Auch Normen der Internationalen Arbeitsorganisation werden nicht spezifischer ausgeführt und vorgeschrieben.
Die Verträge liegen soweit bereits vor, nun müssen lediglich noch die Regierungen der beteiligten Staaten und das Europaparlament darüber abstimmen. Die einzige Möglichkeit, diese Regelungen noch mit aufzunehmen besteht nun nur noch, wenn die Verträge in ihrer jetzigen Form abgelehnt würden. 2)

Investoren wird mit diesen Verträgen nun auch das Recht eingeräumt, Klagen gegen Handelspartner zu erheben, falls diese Staaten sich nicht an Vorgaben halten. Dadurch wird aber nicht explizit der Schutz der Umwelt und der von Menschenrechten gesichert. Laut Sven Giegold, Mitglied der Grünen Fraktion im Europaparlament, sei von europäischer Seite aber auch kein Interesse dafür vorhanden. 2)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Wikipedia: Wirtschaftspartnerschaftsabkommen – 11.11.2014
  2. ARD Europamagazin: Kinderarbeit: EU verschließt die Augen; nicht mehr verfügbar
  3. 3Sat: Schuften für Schokolade – 11.11.2014
  4. Spiegel online: Kinderarbeit in Afrika: Bittere Ernte – 11.11.2014



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