Zum Inhalt springen

Sigmaringen kippt Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Bereits im Mai dieses Jahres erklärte das Verwaltungsgericht in Mannheim das Verbot von Grabsteinen aus Kinderhand in der Stadt Kehl für unzulässig. Steinmetzbetriebe hatten gegen das Verbot geklagt, da nicht nachzuweisen sei, ob die Steine aus fairem Handel kommen oder nicht. Das Urteil stellte sich als richtungsweisend heraus. So entschied sich infolgedessen die Mehrheit der Kommunen in Baden Württemberg ebenfalls dazu, das Verbot wieder zurückzunehmen. Einige Gemeinden wollen jedoch weiterhin an dem Verbot festhalten, wodurch es nach wie vor zu Prozessen kommt. 1)

Nun hat auch ein Unternehmen aus der Stadt Sigmaringen gegen das Verbot geklagt. Auch hier wurde dem Betrieb aufgrund der „unzumutbaren Belastungen durch den Nachweis der Herkunft“ recht gegeben. Für den Gemeinderat ist das Urteil aus ethischer und moralischer Sicht nicht nachvollziehbar. Nun muss die Friedhofssatzung geändert werden und die Stadt die Kosten des Rechtstreits in Höhe von 1100 Euro tragen. 2)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Stuttgarter Zeitung: Grabsteine aus Kinderhand bleiben umstritten – 26.09.2014
  2. Schwäbische: Kinderarbeit für Grabsteine: Verbot ist unzulässig – 26.09.2014



Umfrage
Was bewirkt unsere Arbeit?
Um zu erfahren, was unsere Kampagne "Aktiv gegen Kinderarbeit" bewirkt, bitten wir dich um Antwort auf zwei kurze Fragen:

Hast du hier Neues erfahren?

Willst du möglichst nur noch Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit kaufen?

Anregungen, Kritik oder sonstige Anmerkungen:




Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert