Bereits im Mai dieses Jahres erklärte das Verwaltungsgericht in Mannheim das Verbot von Grabsteinen aus Kinderhand in der Stadt Kehl für unzulässig. Steinmetzbetriebe hatten gegen das Verbot geklagt, da nicht nachzuweisen sei, ob die Steine aus fairem Handel kommen oder nicht. Das Urteil stellte sich als richtungsweisend heraus. So entschied sich infolgedessen die Mehrheit der Kommunen in Baden Württemberg ebenfalls dazu, das Verbot wieder zurückzunehmen. Einige Gemeinden wollen jedoch weiterhin an dem Verbot festhalten, wodurch es nach wie vor zu Prozessen kommt. 1)
Nun hat auch ein Unternehmen aus der Stadt Sigmaringen gegen das Verbot geklagt. Auch hier wurde dem Betrieb aufgrund der „unzumutbaren Belastungen durch den Nachweis der Herkunft“ recht gegeben. Für den Gemeinderat ist das Urteil aus ethischer und moralischer Sicht nicht nachvollziehbar. Nun muss die Friedhofssatzung geändert werden und die Stadt die Kosten des Rechtstreits in Höhe von 1100 Euro tragen. 2)