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Grabsteine ohne Kinderarbeit: Baden-Württembergs Kommunen reagieren unterschiedlich auf das Mannheimer Urteil

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Das Verwaltungsgericht Baden Württemberg in Mannheim befand im Mai das Verbot von Grabsteinen, die mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden, durch die städtische Friedhofssatzung für rechtswidrig. 1) Die Begründung für das Verbot dieser Vorschrift lautete damals, dass es keinen verlässlichen und vertrauenswürdigen Nachweis für eine Herstellung ohne Kinderarbeit gebe. Sprich, es mangele an einem vertrauenswürdigen Siegel, das Grabsteine ohne Kinderarbeit garantiert. Sieben Steinmetzbetrieben, die gegen die Stadt Kehl klagten, wurde damit Recht gegeben 2)
Die Stadt Kehl hatte ihre Friedhofssatzung wie einige andere Kommunen in Baden-Württemberg geändert, nachdem die Landesregierung im Juni 2012 das Bestattungsgesetz um einen Paragrafen ergänzte. Dieser erlaubte Kommunen per Verordnung festzulegen, dass nur Grabsteine und Einfassungen verwendet werden dürfen, „die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation hergestellt sind“.

Baden-Württembergs Kommunen sind nun über den Umgang mit dem Mannheimer Urteil zur Friedhofssatzung der Stadt Kehl gespalten. In Kehl selbst reagierte der Oberbürgermeister mit Kritik des Urteils und äußerte die Bereitschaft nicht aufzugeben. So wolle die Gemeinde gemeinsam mit dem Städtetag und dem Gemeindetag nach einer Lösung suchen. 3) Dennoch verzichtete die Stadt darauf in Revision zu gehen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Streitfall in Nürnberg ähnliche Bedenken wie das Verwaltungsgericht Mannheim geltend gemacht. Dementsprechend hat die Stadt Kehl das Verbot widerwillig aus der Friedhofssatzung gestrichen und hofft darauf, dass es bald ein vertrauenswürdiges Siegel gibt. Ein Großteil der anderen Kommunen machte es Kehl nach und nahm das Verbot aus der Friedhofssatzung heraus. Das geht auch einher mit dem, was der Gemeindetag seinen Mitgliedern empfahl.
Doch es gibt auch Gemeinden, die nicht so schnell klein beigeben. So wehrt sich etwa weiterhin der Gemeinderat in Nussloch, seine Friedhofssatzung erneut zu ändern. Auch einige andere Kommunen trotzen dem Mannheimer Urteil. Folglich sind beim VGH noch immer Normenkontrollklagen der ursprünglich 60 Normenkontrollklagen ausstehend, nämlich 16. Betroffene Städte sind Stuttgart, Mannheim und Lahr. Diese begründen ihr Festhalten an der neuen Friedhofssatzung damit, dass man leicht andere Formulierungen als in Kehl gewählt habe. „Deshalb sehen wir auch keine Veranlassung, jetzt auf die dortige Entscheidung zu reagieren, und wollen abwarten, wie der VGH bei uns entscheidet“, sagte Harald Aust, der Leiter des Stuttgarter Garten- und Friedhofsamtes. Möglicherweise setze sich das Gericht ja „anders als in Kehl“ mit dem Thema auseinander, hofft man in Lahr. „Gegebenenfalls wird auch der Gesetzgeber veranlasst, erneut tätig zu werden; uns geht es auch um ein politisches Signal zur Ächtung der Kinderarbeit“, sagte die Sprecherin des Lahrer Rathauses. Ebenso bleibt der Gemeindetag trotz seiner Empfehlung, ein Verbot aus der Friedhofssatzung wieder herauszunehmen, letztendlich aktiv und will sich für das Ziel Grabsteine ohne Kinderarbeit einsetzen. So will dieser gemeinsam mit dem Städtetag und dem Landesinnungsverband Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk Baden-Württemberg nach Lösungen suchen. Für November ist ein Treffen geplant. 1)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Stuttgarter Zeitung: Grabsteine aus Kinderhand bleiben umstritten – zuletzt aufgerufen am 10.09.2014
  2. Badische Zeitung: Gericht kippt Verbot für Grabsteine mit Kinderarbeit – zuletzt aufgerufen am 10.09.2014
  3.  Badische Zeitung: Kehl will nicht aufgeben – zuletzt aufgerufen am 10.09.2014



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