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Bolivien lockert Verbot von Kinderarbeit

 |  Bild:  © Sjors737 - Dreamstime.com

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Zufrieden klingt die UNATSBO mit den von der bolivianischen Regierung angekündigten Gesetzesänderungen. 1) Die UNATSBO ist die „Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens“, eine Gewerkschaft von Kinderarbeitern. Erst im Dezember letzten Jahres hat sie internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, als sie vor dem Parlament gegen schärfere Verbote von Kinderarbeit protestierte.

Die Regierung hat auf die Proteste und Forderungen der UNATSBO reagiert und verschiedene ParlamentarierInnen haben sich mit ihren VertreterInnen zu Gesprächen getroffen. Das Ergebnis sind konkrete Abänderungen am Gesetzesentwurf zu den neuen Arbeitsregelungen: Demnach wird das Mindestarbeitsalter von 14 auf 12 Jahren herabgesenkt und Kinder müssen den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Als Selbstständige dürfen schon 10 Jährige arbeiten. Überhaupt keine Altersbeschränkung soll es bei Arbeiten für die Familie oder die Kommune geben; in solchen Fällen sind die Eltern für das Wohlergehen der Kinder verantwortlich. Arbeit unter Zwang ist verboten, egal von wem der Zwang ausgeübt wird. 1)

Des Weiteren haben die Kinder dabei geholfen, eine Liste mit Tätigkeiten zu erarbeiten, die als zu gefährlich gelten und verboten werden sollen. Diese schließt unter anderem Arbeit in Minen, gefährliche Erntearbeiten oder Fischerei mit ein. Die Liste soll alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. 1)

Ebenfalls wichtig für die UNATSBO ist die Ankündigung der Regierung, einen landesweiten Zensus im Bezug auf Kinderarbeit durchführen zu wollen. Die Kindergewerkschaft bestand jedoch darauf, dass die Regierung bei ihrer Zählung nur erfasst, wie viele Kinder arbeiten, nicht aber versucht, die Arbeit der Kinder zu kontrollieren oder zu beschränken. 1)

Inwiefern solche Gesetzesänderungen mit den ILO-Konventionen zur Kinderarbeit vereinbar sind, ist noch unklar. Bolivien hat die Vorschriften der ILO ratifiziert und bekennt sich somit zu einem klaren Mindestalter und dem Verbot von ausbeuterischer Kinderarbeit. 2)  Die neuen Gesetzesentwürfe liegen tendenziell unter dem ILO-Standard. Human Rights Watch hatte erst Anfang dieses Jahres vor einer Senkung des Mindestarbeitsalters gewarnt. 3)

Im Gegensatz dazu gehen die aktuellen Veränderungen in den Augen der UNATSBO noch nicht weit genug. Sie wollen durchsetzen, dass auch Kinder unter 10 Jahren arbeiten dürfen und vom Arbeitnehmerschutz profitieren. Zudem wollen sie Ausnahmen für die Erlaubnis gefährlicher Arbeiten erwirken, so dass zum Beispiel Kinder indigener Familien legal beim Fischen helfen dürfen. 1)

Ob eine derartige Lockerung der Arbeitsgesetze in Bolivien der richtige Weg ist, um den arbeitenden Kindern zu helfen, bleibt abzuwarten. Viele Fragen sind auch mit dem aktuellen Gesetzesentwurf noch ungeklärt. Wie soll die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze überprüft werden, wenn schon jetzt die Einhaltung der Kinderarbeitsverbote nicht umgesetzt werden kann? Und wie kann eine ausreichende Bildung garantiert werden, wenn, wie im Entwurf vorgesehen, den Kindern neben der Arbeit nur 2 Stunden am Tag zum lernen bleiben?

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Pro Nats e.V.: UNATSBO-Erklärung zum Entwurf des neuen bolivianischen Kinder- und Jugendgesetzes – aufgerufen am 17.06.2014
  2. 2012 Findings on the Worst Forms of Child Labor – US. Department of Labor – aufgerufen am 17.06.2014
  3. Human Rights Watch, 24.01.2014: Bolivia: Don’t Lower Age for Child Labor – aufgerufen am 17.06.2014



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