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Kehler Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit für rechtswidrig erklärt

 |  Bild:  © Costa007 - Dreamstime.com

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte Ende vergangener Woche ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit für rechtswidrig. Die Stadt Kehl hatte in ihrer Friedhofssatzung festgeschrieben, nur Gedenksteine zu verwenden, die nachweislich aus fairem Handel stammen und nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Nun wurde in Mannheim sieben Steinmetzbetrieben Recht gegeben und die Vorschrift wurde vom Verwaltungsgerichtshof gekippt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. 1) 2)

Verbote von Grabsteinen aus Kinderarbeit sind schon seit geraumer Zeit ein Thema. Aktiv gegen Kinderarbeit hat in der Vergangenheit bereits über einige Änderungen von Friedhofssatzungen berichtet.

Fast 90 Prozent der im Ort Kehl aufgestellten Grabsteine kommen aus Indien. 3) Deutschlandweit, so wird angenommen, sind es zwischen 50 und 80 Prozent. Es wird geschätzt, dass 100 000 Kinder in Indien in Steinbrüchen und Ziegeleien arbeiten. Die Lebenserwartung dieser Kinder ist nicht sehr hoch: 30 bis 40 Jahre. Sie leiden oft an Staublunge oder Taubheit, denn sie sind ständig dem Steinstaub ausgesetzt – und das ohne Schutzbrille oder Atem- bzw. Ohrschutz. 4)

Kehl wollte ein Zeichen gegen diese Kinderarbeit setzen. Die Stadt bestand in ihrer Friedhofssatzung auf die Verwendung von nachweislich fair gehandelten und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellten Grabsteinen. Der Ort forderte, diesen Nachweis durch ein „vertrauenswürdiges, allgemein anerkanntes Zertifikat“ zu erbringen. Die Steinmetze hingegen sahen keine ausreichende gesetzliche Grundlage für diese Vorschrift gegeben. Sie erklärten, die Nachweispflicht sei nicht klar genug formuliert und es sei nicht möglich, die Wertschöpfungskette der Steine nachzuvollziehen.

Das Verwaltungsgericht gab nun den Steinmetzen Recht. Es begründet sein Urteil mit dem Fehlen konkreter Nachweismöglichkeiten in der Kehler Friedhofssatzung. Es sei unklar, welche bereits bestehenden Zertifikate als vertrauenswürdig eingestuft werden könnten. Zudem benenne die Satzung auch kein Zertifikat, welches als Nachweis ausreiche. Damit schließt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.10.2013 zur Friedhofssatzung Nürnbergs an. 1) 2)

  1. Badische Zeitung, 08.05.14: Gericht kippt Kehler Verbot für Grabsteine mit Kinderarbeit – aufgerufen am 12.05.14
  2. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 08.05.14: Friedhofsatzung der Stadt Kehl: Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit unwirksam – nicht mehr aufrufbar 20.2.15
  3. SWR, 09.05.14: VGH erklärt Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit für unwirksam – aufgerufen am 13.05.14
  4. Zeit, 29.10.13: Grabsteine aus Kinderarbeit stehen auf deutschen Friedhöfen – aufgerufen am 12.05.14



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