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Kinder in Berlin zum Betteln missbraucht

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Wenn von Kinderarbeit die Rede ist, denken viele sofort an Entwicklungsländer. Doch auch bei uns gibt es immer wieder Fälle, in denen eine Vielzahl von Kindern ausgebeutet wird. In der Politik wird derzeit das Thema der bettelnden Kinder in Berlin thematisiert. Musizierende Kinder in der U-Bahn oder Eltern, die mit Kleinkindern am Straßenrand betteln: kein seltener Anblick in der deutschen Hauptstadt. Der Einsatz von Kindern beim Betteln scheint lukrativer zu sein, da sie mehr Mitleid erregen und somit mehr Geld verdienen. 1) Dabei fließt das eingenommene Geld meist jedoch nicht in die Taschen der Kinder. Stattdessen sind es oft die Eltern, die ihre Kinder zum Betteln anstiften und dann das Geld einsacken. 2) Diesem Missbrauch der Kinder soll nun ein Ende gesetzt werden.

Der SPD-Abgeordnete Joschka Langenbrinck hatte eine kleine Anfrage bzgl. des Verbotes von Betteln von und mit Kindern beim Berliner Senat eingereicht. Letzten November noch hatte auch der Innensenator Frank Henkel (CDU) die Überlegung, solch ein Verbot einzuführen, an die Öffentlichkeit herangetragen. Nach der Antragsstellung seitens Langenbrincks wirkte der Senat nun jedoch eher skeptisch, ob ein Verbot tatsächlich etwas bewirken würde, da es nur schwer umzusetzen sei. Verstöße würden mit Geldbußen gehandhabt werden, die wohl nur schwer einzutreiben wären. 3)

Bereits 2002 wurde die Einführung eines solchen Verbotes geprüft, damals durch den Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Man war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine entsprechende Regelung nicht angebracht wäre. 2)

Darüber, dass etwas getan werden muss, scheinen sich Langenbrinck und Innenstaatssekretär Bernd Krömer, der eine Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben hatte, jedoch einig zu sein. Fraglich ist nur, ob ein Verbot der richtige Weg sei. Bereits heute kann die Polizei Platzverweise gegen Bettler ausstellen, wenn es sich um organisierte Banden handelt. Bettelnde Kinder werden, falls aufgegriffen, dem Jugendamt oder dem Kindernotdienst übergeben. Besteht ein Verdacht auf „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung von Arbeitskraft“, auch gegen die Erziehungsberechtigten, so kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. 1)

Diskutiert wird nun, ob diese bisherigen Maßnahmen ausreichen, um der Kinderbettlerei langfristig zu begegnen, oder ob neue Anordnungen getroffen werden müssen. Neben einem gesetzlichen Verbot des Bettelns von und mit Kindern steht auch die Einstufung desselben als Störung der öffentlichen Ordnung und somit als polizeiwidriger Zustand zur Debatte. Somit hätte die Polizei eher die Chance, einzugreifen. 1)

Langenbrinck dauert die Prüfung seines Antrags jedenfalls zu lange. Gefühlt seien immer mehr Kinder bettelnd auf der Straße anzutreffen. Zahlen hierüber gibt es leider nicht. Dennoch bleibt eines klar. Diese Kinder gehören nicht dorthin. „Kinder gehören in die Schule.“ 1)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Berliner Morgenpost, 22.03.2014: Berliner Senat will bettelnde Kinder von der Straße holen; Aufgerufen am 24.03.2014
  2. Berliner Zeitung, 22.03.2014: Kinder zum Betteln gezwungen: Senat sucht Lösung; Aufgerufen am 22.03.2018
  3. Berliner Kurier, 21.03.2014: Nehmt den Eltern die Bettelkinder weg; Aufgerufen am 24.03.2014



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