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Edathy, Azov und die Kinderpornoindustrie

Der Fall Edathy hat in den vergangenen Tagen die Diskussion über Kinderpornographie neu entfacht. Unklarheit besteht weiterhin darin, was als kinderpornographisch angesehen wird. Denn in unterschiedlichen Ländern gibt es eine unterschiedliche Rechtslage: In Deutschland ist die bloße Darstellung von leicht bekleideten oder nackten Kindern erst einmal nicht verboten. Erst wenn die Kinder erotisch posieren, also eine aktive Rolle übernehmen, handelt es sich bei der Produktion, Verbreitung und Konsumierung dieser Bilder um eine Straftat. In anderen Ländern gelten strengere Richtlinien. In Kanada fällt auch das „explizite Zurschaustellen kindlicher Geschlechtsorgane zu sexuellen Zwecken“ in diesen Bereich. Und auch in England ist das Gesetz strenger. 1)

Sebastian Edathy bezog vom 21. Oktober 2005 bis zum 18. Juni 2010 insgesamt 31 Videos und Fotosets von der kanadischen Firma „Azov“. Azov ist eine der führenden Firmen auf dem Markt für Kinderpornographie. Nach jahrelanger Ermittlung wurde die Organisation, unter der Operation Spade, im November 2013 gesprengt. Informationen über die Kunden wurden veröffentlicht. In Parteikreisen schien der Fall von Sebastian Edathy aber schon länger bekannt zu sein.  2)

Beliebt war unter den Kunden von Azov vor allem der Deutsche Markus R.; bekannt als Peter P.. In Deutschland bereits wegen eines Sexualdelikts straffällig geworden, zog er nach Rumänien. Hier bot er Karatekurse an und filmte dabei die Jungen halbnackt oder nackt. Über die Jahre soll er etwa 200 Kinder rekrutiert haben. Die Eltern der Jungen sollen lange nichts von den Geschehnissen gewusst haben. Erst als ein Bauer aus der Region aufmerksam wurde und die Eltern informierte, kam alles ans Licht. Markus R. wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In Deutschland dagegen fällt das Drehen solcher „naturalistischer“ Videos nicht unter die Kategorie Kinderpornographie. 3)

Das SPD Bundesministerium will nun das bestehende Gesetz auf Mängel überprüfen. Doch auch kritische Stimmen, die sich gegen eine Verschärfung der Rechtslage aussprechen, werden laut. So warnt Joachim Renzi von der Universität Halle davor, gleichzeitig auch bestimmte sexuelle Neigungen zu kriminalisieren, die manche Menschen beim Betrachten von solchen Bildern eben empfinden. Und auch seine Kollegin Tatjana Hörnle ist kritisch: „Wir kehren allmählich zurück zu einem rein moralischem Strafrecht.“ 4)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Süddeutsche Zeitung vom 18.Februar: Grenzen des Erlaubten
  2. Spiegel. Tv:  Das Geschäft mit „Posing-Videos“ – aufgerufen am 18.02.14
  3. Süddeutsche Zeitung vom 18. Februar: Auf dem Spielplatz des Abnormalen
  4. Süddeutsche Zeitung vom 18. Februar: Grenzen des Erlaubten



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