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Individual-Beschwerde tritt in Kraft: Kinder können sich bei der UN über Kinderrechtsverletzungen beschweren

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Seit 1999 setzen sich diverse Kinderrechtsorganisationen wie die Kindernothilfe für ein Individualbeschwerdeverfahren für Kinder ein. 1) Dieses ist ein Kontrollverfahren der UN-Organe zur Umsetzung der Menschenrechte, das es Einzelpersonen, deren Menschenrechte verletzt wurden, ermöglicht, sich bei einem UN-Gremium zu beschweren. Acht völkerrechtliche Übereinkommen sahen dies bereits vor. 2) Dazu gehört auch die UN-Kinderrechtskonvention, die jedoch erst 2011 durch ein diesbezügliches Zusatzprotokoll erweitert wurde. Das „3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention“ tritt drei Monate nach der zehnten Ratifizierung, also der völkerrechtlich bindenden Annerkennung durch einen Staat, in Kraft. 1) Bislang hatten dies jedoch mit Deutschland, Albanien, Bolivien, Gabun, Montenegro, Portugal, Spanien, Thailand und der Slowakischen Republik lediglich neun Staaten getan. 3) Am 14. Januar ratifizierte nun Costa Rica als zehnter Staat das Protokoll, wodurch es endlich in Kraft tritt. 4)

Künftig können sich also Kinder oder deren Vertreter vor dem UN-Kinderrechtsausschuss gegen Kinderrechtsverletzungen wehren. Diesem Ausschuss stehen keine Sanktionsmittel gegen Staaten, die gegen die Kinderrechte verstoßen, zur Verfügung. Die öffentliche Verhandlung könnte jedoch helfen, das allgemeine Rechtsverständnis über die Rechte von Kindern zu schärfen und zusätzlich auch Staaten dazu bringen, Kinderrechte stärker wahrzunehmen und zu achten. 3)

“Damit haben Kinder weltweit schon bald eine wichtige Zusatzoption, um ihre Rechte einzufordern”, sagte Antje Weber von der Kindernothilfe heute in Duisburg. Tatsächlich kann es aber noch einige Zeit dauern, bis der erste Fall in Genf landet: “Eine Bedingung ist, dass der nationale Rechtsweg erschöpft wurde”, was selbst in Deutschland Jahre dauern könnte. Dennoch betont Weber die Bedeutung des Inkrafttretens:  “Künftig wird das Verfahren aber an Bedeutung gewinnen und vor allem Kindern aus Ländern mit schwachen Justizsystemen bei der Verwirklichung ihrer Rechte helfen.“ 5)

  1. Aktien-Meldungen: Der Weg ist frei – Kinder können sich künftig in Genf beschweren
  2. Individualbeschwerde.de: Was ist die Individualbeschwerde?
  3. Unicef: Stärkung der Kinderrechte auf UN-Ebene
  4. Individualbeschwerde.de: Der Weg ist frei – Kinder können sich künftig in Genf beschweren
  5. Entwicklungspolitik Online: Individual-Beschwerde für Kinder kann in Kraft treten – Link nicht mehr abrufbar: 15.10.2014



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