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Erneute Änderung der Nürnberger Friedhofssatzung: Grabsteine aus Kinderarbeit wieder erlaubt!

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

„Stadt der Menschenrechte“ – so sieht sich die Stadt Nürnberg oft selbst, denn durch eine intensive Auseinandersetzung mit ihrer Rolle während der NS-Zeit – Nürnberg war Standort für die Reichsparteitage der NSDAP – erlangen ethische Fragen über Menschenrechte meist besondere Aufmerksamkeit in dem Stadtgebiet. 1)

Demgemäß beweist Nürnberg besonderen Einsatz im Kampf gegen Kinderarbeit. In Bezug auf die ILO-Konvention 182, aus dem Jahre 1999, spricht sich die Stadt ausdrücklich gegen jedwede Form von Kinderarbeit aus. Sei es Prostitution, Handel, Sklaverei oder Arbeit, die der Entwicklung des Kindes schadet.

Seit mehr als vier Jahren nun kämpft die Stadt für eine Änderung der Friedhofssatzung, die ausschließlich kinderarbeitsfreie Grabsteine auf den Totenäckern erlauben soll. 2009 verabschiedete der Nürnberger Stadtrat zum allerersten Mal ein Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit, wobei er jedoch auf rechtliche Hürden stieß. Ein ortsansässiger Steinmetz beschwerte sich über den Erlass und reichte einen Normenkontrollantrag an das bayerische Verfassungsgericht ein. Dessen Urteil pflichtete dem Steinmetz bei, da es Kommunen nicht erlaubt sei, in lokalen Beschlüssen über weltpolitische Themen wie Kinderarbeit zu entscheiden. Zugunsten des Stadtrats wies der bayrische Verfassungsgerichtshof im Oktober 2011 auf die Selbstverwaltung jeder bayerischen Gemeinde hin und ermöglichte es ihm somit ein erneutes Verbot in der Friedhofssatzung zu erlassen. Dieser Regelung schlossen sich auch die Münchner Verwaltungsrichter an, wiesen den erneuten Antrag des Steinmetzes zurück und bestätigten die neue Friedhofssatzung Nürnbergs. 2) 1)

Nun kippte am gestrigen Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Nürnberger Verbot erneut. Steinmetzbetrieben könnte nicht zugemutet werden, dass Grabsteine „nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ produziert werden. Es beeinträchtige ihre Berufsausübungsfreiheit. Dementsprechend wurden die bisherigen Regelungen der Nürnberger Friedhofssatzung als unwirksam erklärt. Anderer Meinung waren jedoch die Bundesrichter, da es laut ihnen sicherlich „im Interesse der Würde des Ortes der Totenbestattung liegen könne, dass dort keine Grabmale aufgestellt werden, deren Material in einem weltweit geächteten Herstellungsprozess gewonnen worden ist“. 3) Hierfür sei jedoch eine „gesetzliche Regelung [nötig], die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt“, da wie bisher ein Artikel in der Gemeindeordnung und zwei in der bayrischen Bestattungsordnung nicht ausreichen, um die Berufsfreiheit eines Menschen einzugrenzen. Hierzu benötige man eine gesetzliche Regelung, die der Gesetzgeber selbst als wesentliche Entscheidung treffen müsste.  4)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Neues Deutschland: Grabsteine vorerst weiter aus Kinderhand – aufgerufen am 17.10.13
  2. Aktiv gegen Kinderarbeit: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit – Zweiter Anlauf der Stadt Nürnberg – aufgerufen am 17.10.13
  3. Nordbayern: Kinderarbeit bei Grabsteinen wieder erlaubt – aufgerufen am 17.10.13
  4. Neue juristische Wochenschrift: Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit in städtischer Friedhofssatzung verfassungswidrig – aufgerufen am 17.10.13



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4 Gedanken zu „Erneute Änderung der Nürnberger Friedhofssatzung: Grabsteine aus Kinderarbeit wieder erlaubt!“

  1. @zu Petra P.
    durch B.Pütter von Xertifix e.V. wurden durch Bilder und Filmaufnahmen belegt, dass es beim Abbau von Granitblöcken Kinderarbeit in Indischen Steinbrüchen gibt. Daraufhin wurde mit Xertifix e.V. ein System zur Zertifizierung von Rohmaterialien,Pflastersteinen etc. geschaffen. Dieses wurde aber von der exp./ imp. Natursteinindustrie meist ignoriert und es war von den viel gepriesenen Selbstverpflichtungen, als Antwort auf Kinderarbeit die Rede.
    Wäre es nicht besser gewesen mit Hr.Pütter zusammen zuarbeiten, um die Problematik Kinderarbeit anzugehen?
    Stattdessen wird durch die Naturstein Exp./Imp.-Betriebe eine Klagewelle in Deutschland ausgelöst. Jetzt findet eher eine Förderung der Anwälte statt, als dass man Kinderarbeit „an den Wurzeln“ (Steinbrüche) angeht.
    Der Vergleich von Kinderrechtlern mit der NS-Zeit ist geschmacklos.

  2. Steinmetzbetriebe klagen bis in die höchsten Instanzen, um Änderungen in kommunalen Friedhofsatzungen zu verhindern.
    Hohe Gewinnmargen mit indischen Materialien wurden jedoch jahrezehntelang mitgenommen, ohne zu hinterfragen wie es zu solchen Billigangeboten kommen kann. Es sind immer die gleichen Methoden die zu Ausbeutung und Kinderarbeit führen wenn man diese nicht aus purem Gewinnstreben „ausblendet“. Die von der Wirtschaft gepriesenen Selbstverpflichtungen von Unternehmen bringen nichts (siehe Fall Hoeneß). Wenn es ernst wird, werden sie umgangen.

    1. Es ist erstaunlich: immer wieder wird gezeigt, dass Kinder kleine Steine zerschlagen (für Schotter und Pflaster).
      Es wurde schon öffentlich zugegeben, dass an Grabsteinen keine Kinder arbeiten! Und dennoch wird hier – ohne mal wirklich zu hinterfragen – weiterhin mit Behauptungen um sich geschmissen, die einfach nur wieder einen schwarzen Peter suchen. Das erinnert mich schon stark an die NS-Zeit – nur dass die Propaganda heutzutage von anderer Seite betrieben wird…

      1. Kinderarbeit in der Natursteinbranche ist erwiesen – nicht ohne Grund ändern immer mehr deutsche Kommunen nach eingehender Information ihre Friedhofssatzungen dahingehend, dass Grabsteine, die aus ausbeuterischer Kinderarbeitsproduktion stammen, verboten werden und dass ausschließlich Natursteine ohne Kinderarbeit bei der öffentlichen Beschaffung Verwendung finden. Um solch eine Änderung durchzusetzen, muss man sich im Vorfeld mit der Thematik eingehend auseinandersetzen. Es wird also durchaus hinterfragt, bevor es zu einem Antrag oder Beschluss kommt.
        Informationen darüber liefert z.B. der Verein Xertifix (http://www.xertifix.de/), der kinderarbeitsfreie Natursteine siegelt.
        Wenn Sie nachweisen können, dass „öffentlich zugegeben wurde, dass an Grabsteinen keine Kinder arbeiten“, so nennen Sie uns doch bitte die Quelle; uns ist darüber nichts bekannt.
        Vergleiche mit der NS-Zeit sind im Übrigen nicht nur geschmacklos sondern gänzlich unangemessen und tragen sicher nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.

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