Regelmäßig berichten wir über Fort- und Rückschritte hinsichtlich des Verbots von Grabsteinen aus Kinderarbeit. Zuletzt sorgte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für Aufsehen, indem es der Klage von Steinmetzbetrieben statt gab und das Nürnberger Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit kippte. 1) Nun wurde uns bekannt, dass auf dem Friedhof der Baden-Württembergischen Stadt Bad Boll seit vergangenem Juli keine Grabsteine mehr aufgestellt werden dürfen, die in irgendeiner Phase ihrer Produktion durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Nachzuweisen ist die Herkunft der Steine durch den Steinmetz. 2) Die Gesetzesänderung erfolgte im Kontext der Bemühungen des Ortes, dem Prädikat „Fairtrade-Gemeinde“ gerecht zu werden, das Bad Boll seit Januar dieses Jahres trägt. Das Verbot konnte jedoch erst ein halbes Jahr später in die Friedhofssatzung übernommen werden, da bis Ende Juni die Grundlage zur Reglementierung der Herkunft und Produktionsbedingungen von Grabsteinen im Bestattungsgesetz Baden-Württembergs fehlte. Am 26. Juni war §15, Abs. 3 schließlich dahingehend geändert worden, dass in Friedhofsordnungen festgelegt werden kann, „dass nur Grabsteine und Grabeinfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind.“ 3) Eben jene Möglichkeit zur Reglementierung der Grabsteinauswahl übernahm der Bad Boller Gemeinderat am 04. Juli 2013 in die Friedhofssatzung. 3) Über etwaige Klagen durch örtliche Steinmetzbetriebe ist bisher nichts bekannt.
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Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- Erneute Änderung der Nürnberger Friedhofssatzung: Grabsteine aus Kinderarbeit wieder erlaubt! – aufgerufen am 24.10.2013 ↩
- SWP: Nachrichten vom 19. Juli 2013 – aufgerufen am 24.10.13 ↩
- Gemeinde Bad Boll: Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung – aufgerufen am 24.10.2013 Link nicht verfügbar ↩↩