Am 16.09.13 änderte der Salemer Gemeinderat einstimmig die bisher geltende Friedhofssatzung. Man legte das Verbot von Grabsteinen fest, die aus ausbeuterischer Kinderarbeitsproduktion stammen. Somit dürfen von nun an ausschließlich Grabsteine verwendet werden, die aus fairem Handel und ohne Kinderarbeit produziert wurden. Der Rat möchte hierbei den Richtlinien der ILO-Konvention 182 folgen.
Nach Schätzungen des deutschen Naturwerksteinverbandes stammen 40 bis 50 Prozent der nach Deutschland gelieferten Grabsteine aus Indien. Der Rat forderte zusätzlich die Meinung der ortsansässigen Steinmetze ein, die jedoch ihr Einverständnis zu dem neuen Beschluss gaben. Sie seien bereits seit Jahren darum bemüht, einzig und allein Grabsteine verwenden, die nicht aus der Kinderarbeitsproduktion stammen.
In Zukunft soll nun auch bei öffentlichen Aufträgen darauf hingewiesen werden, dass bei der Herstellung der zu liefernden Produkte keine ausbeuterische Kinderarbeit stattfindet. 1) Laut der Ministerien zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit, ist es Behörden und Betrieben des Landes bei öffentlichen Aufträgen gestattet, in begründeten Fällen Eigenerklärungen der Unternehmen einzufordern. Bei einer Nichtabgabe oder einer falschen Erklärung werden die Unternehmen aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. 2)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- Schwäbische: Grabsteine aus Kinderarbeit sind nicht mehr zulässig – aufgerufen am 23.09.13 ↩
- Verwaltungsvorschrift der Ministerien zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; nicht mehr verfügbar ↩