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Kinderarbeit?

Auch wenn wir unsere Kinderarbeitskampagne hauptsächlich im Sinne einer Aufklärung über ausbeuterische Tätigkeiten in Entwicklungsländern verstehen, soll hier kurz auf die Gesetzeslage in Deutschland eingegangen werden, da wir anlässlich des unter Druck geratenen CSU Politikers Georg Winter von verschiedenen Seiten um eine Positionierung gebeten wurden. Winter hatte im Jahr 2000 seine damals 13- und 14-jährigen Kinder Bürotätigkeiten verrichten lassen und muss sich nun dafür verantworten.

Die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist bei uns grundsätzlich verboten. Doch es gibt Ausnahmen, auf die sich Winter (auch mithilfe zweier Gutachten) möglicherweise beruft:  Erlaubt ist die „Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.“ Dies bedeutet, dass folgende Punkte durch die Tätigkeit nicht „nachteilig beeinflusst“ werden:

  • 1. die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
  • 2. ihr Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
  • 3. ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen.
  • Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, […], nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.“

So steht es im Jugendarbeitsschutzgesetz. Inwieweit die Bürotätigkeiten der Söhne Winters nicht zulässig waren, darüber mag gestritten werden. Fakt ist jedoch, dass hier keinesfalls eine Ausbeutung im Sinne der Kernarbeitsnormen 138 und 182 stattfand, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation vorgibt. Unabhängig von der begrüßenswerten und Kinderrechte stärkenden deutschen Gesetzeslage und -auslegung ist eine Bürotätigkeit niemals vergleichbar mit der Rekrutierung von Kindersoldaten in Konfliktgebieten, mit der Schuldknechtschaft Minderjähriger in indischen Steinbrüchen, mit menschenverachtenden Tätigkeiten in der Textilindustrie oder gar der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Gerade auch durch die Medien sollte mit dem Begriff Kinderarbeit sowohl achtsam als auch differenziert umgegangen werden. Bevor wir uns auf hohem Niveau empören, lohnt sich ein Blick über den Tellerrand in die globalen Abgründe unserer Zeit.

Link zum Jugendarbeitsschutzgesetz

Link zum Artikel auf welt online (nicht mehr verfügbar)

Link zur ILO

 




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