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Berlin lockert Regelung für öffentliches Vergaberecht

Das Land Berlin ist per Gesetz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dazu verpflichtet, ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Mit der Regelung aus dem Jahr 2010 soll gewährleistet werden, dass z.B. Baufirmen ausschließlich mit Erzeugnissen arbeiten, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Diese Regelung soll jetzt allerdings für das Bundesland Berlin gelockert werden. Gestern stimmten die Regierungsfraktionen im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses für eine Gesetzesänderung und diesen Donnerstag soll sie im Plenum verabschiedet werden. Nach dem neuen Gesetz müssen Sozial- und Umweltkriterien nur noch bei Aufträgen bzw. Einkäufen über 10.000 Euro netto beachtet werden. Für die SPD steht dabei vor allem eine Neuerung im Vordergrund. Künftig müssen Auftragnehmer ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro statt der bisherigen 7,50 Euro pro Stunde bezahlen. Dabei sollen im Osten und im Westen Deutschlands dieselben Löhne gelten. Die CDU begründet die Gesetzesänderung damit, dass der Bürokratieabbau im Vordergrund steht. Allerdings weiß niemand genau, wie viele Aufträge unter die 10.000 Euro Grenze fallen. Wirtschaftssekretär Christoph von Knobelsdorff (CDU) gab die Gesamtzahl der Vergabefälle mit 120.000 an. Dabei geht es laut Senat jedes Jahr um einen Betrag von rund 4 bis 5 Milliarden Euro. Die Grünen schätzen, dass mit der neuen Regelung bei rund zwei Dritteln der öffentlichen Aufträge soziale- und ökologische Kriterien nun keine Rolle mehr spielen. Umweltverbände sprechen sogar von 80 Prozent. Daraufhin stellten die Oppositionsfraktionen einen Antrag, die Entscheidung zu verschieben und zunächst eine Anhörung der Fakten zuzulassen, dieser wurde von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss jedoch abgelehnt.

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