Am vergangenen Dienstag wurden in Indien abermals 10 Minderjährige, die in Geschäften und Haushalten angestellt waren, von Beamten des Arbeitsministeriums, eines nationalen Kinderarbeitsprojekts (NCLP) und weiteren Organisationen befreit und in Kinderheimen untergebracht. Die Befreiungsaktion war für den Zeitraum des 16. bis 21. April angesetzt. Weitere Einsätze sind geplant. Im Zuge der Razzia kam es zu 25 Anzeigen gegen die Geschäftsinhaber und Hausherren. Die Eltern der Kinder wurden vorgeladen und belehrt. Der Leiter der NCLP, D. Anjaneya Reddy, beruft sich auf geltendes nationales Recht: „Unter dem Recht auf Bildung aus dem Jahr 2009 (RTE) ist der Schulbesuch für unter 14jährige verpflichtend. Personen, die Kinder für sich arbeiten lassen, werden angezeigt.“ Obwohl die indische Gesetzgebung zum Schutz von Kindern immer noch nicht mit der Realität korrespondiert, gibt es mittlerweile eine breite Vernetzung zwischen lokalen NGOs und offiziellen Kinderschutzstellen. Personen, die auf Fälle von Kinderarbeit aufmerksam werden, können eine Notrufnummer wählen. So wird relativ unkompliziert und flächendeckend ein schnelles Einschreiten der Behörden gewährleistet.
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