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Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention: Kinder sollen ihre Rechte einklagen können

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

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Kinder sollen zukünftig ihre Rechte direkt bei der UN einklagen können, wenn sie in ihren Menschenrechten verletzt werden. Ein entsprechendes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention ist bereits von 20 Staaten unterzeichnet worden, darunter auch Deutschland. Kindern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, nachdem der nationale Rechtsweg erschöpft ist, vor dem UN-Kinderrechtsausschuss ihre Rechte geltend zu machen. Neben Deutschland haben gestern auch Brasilien, Spanien, Finnland und weitere 16 Staaten das Zusatzprotokoll in Genf unterzeichnet.

Für das Inkrafttreten des Protokolls muss es nach der Unterzeichnung aber noch von mindestens zehn Staaten ratifiziert werden. Drei Monate nach der Ratifikation durch den zehnten Staat tritt das Zusatzprotokoll dann in allen Ratifikationsstaaten in Kraft. Das Zusatzprotokoll ist das Ergebnis eines jahrelangen Kampfes weltweiter NGOs für mehr Rechte der Kinder. Mehr als 20 Jahre nachdem die UN-Kinderrechtskonvention ins Leben gerufen wurde, wird nun ein weiter Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte geschrieben.

 

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