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Marokko verbietet Kinderarbeit in Haushalten

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Die marokkanische Regierung hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf beschlossen, der vorsieht, Kinderarbeit in Haushalten bei unter 15-Jährigen zu verbieten. Darüber hinaus sollen gefährliche Hausarbeiten bei 15 bis 18-Jährigen verboten werden. Obwohl Kinderarbeit in Marokko im Rahmen eines Arbeitsgesetzbuches und aufgrund der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989, die vom Königreich Marokko bereits im Jahr 1993 ratifiziert worden war, reguliert wird, haben mehrere Untersuchungen ergeben, dass die nationale Gesetzgebung versagt hat und Minderjährige  weiterhin ausgebeutet werden. Sie sind billige Arbeitskräfte, die der Gnade ihres Beschäftigers ausgeliefert sind. Wenn es zu Unfällen kommt, werden sie ohne Entschädigung auf die Straße gesetzt. Angaben des marokkanischen Höchsten Kommissariats zufolge (HCP) belief sich die Zahl der beschäftigten Kinder zwischen sieben und 15 Jahren im Jahr 2010 auf 147.000. Dies entspräche 3% aller Kinder dieser Altersgruppe. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden neben der Lohnfrage auch vorgeschriebene Erholungsphasen und Ferienzeiten reglementiert und Arbeitsinspektoren Vorrechte wie Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zugesprochen. Dadurch werden gesetzgebene Instrumente geschaffen, um der Ausbeutung von Minderjährigen entgegenzuwirken. Bei Verstößen, wie beispielsweise dem illegalen Beschäftigen von unter 15-Jährigen, können Geld- ( von umgerechnet etwa 5.350 Euro) und bis zu dreimonatige Gefängnisstrafen verhängt werden.

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