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Ausweitung der „Pariser Bestimmungen“ der UNICEF

aktiv gegen kinderarbeit |  Bild:  © earthlink e.v.

aktiv gegen kinderarbeit | Bild: © earthlink e.v.

Den Pariser Bestimmungen der UNICEF, die eine Verwendung von Kindern als Soldaten in Konfliktregionen verhindern sollen, haben sich bei einem Treffen am gestrigen Montag die Staaten Angola, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Costa Rica und San Marino angeschlossen. Damit folgen 100 Staaten, etwas mehr als die Hälfte der Mitglieder der VN, den Bestimmungen.

Wie die VN in einer Presseerklärung bekannt gaben, werden immer noch Hunderttausende Kinder für militärische Zwecke missbraucht. Viele sind schrecklicher Gewalt ausgesetzt, sei als Augenzeuge, als Opfer oder sogar als Täter. Dies verstößt gegen elementarste Menschrechte und gefährdet das physische und mentale Wohl der Heranwachsenden. Im schlimmsten Fall treten sie in die Fußstapfen ihrer Vorgesetzten und schließen so den Kreislauf der Gewalt.

„Die breite Unterstützung, die das Abkommen der VN erfährt, zeigt, dass die internationale Gemeinschaft nicht mehr bereits sei, dieses Unrecht länger zu ertragen“, so der französische Menschenrechtsbeauftragte Francois Zimeray, der weiter erklärte: „Die Zeit des Handelns sei gekommen“.

Als deutliches Zeichen, die Rekrutierung von Kindersoldaten international zu ächten und betroffene Regierungen stärker in die Verantwortung zu nehmen, wurden 2007 die Pariser Bestimmungen ins Leben gerufen. Die darin verankerten Pariser Prinzipien sind als Richtlinien anzusehen, die eine erfolgreiche Rückführung von Kindersoldaten in ein geordnetes Leben ermöglichen sollen. Nach Rima Salah, dem Vorsitzenden der UNICEF, seien viele ehemalige Kindersoldaten mit einem Stigma behaftet: „ Es ist von größter Bedeutung, den Kindern ausreichende Unterstützung zukommen zu lassen, um ihre Rehabilitation und Reintegration zu ermöglichen und sie in ein geordnetes Leben zurückzuführen.“

Allein im Jahr 2010 konnte UNICEF weltweit 10.000 Kindern die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass solche Erfolge das Ergebnis langfristiger Kampagnen sind, die nicht zuletzt auch dank finanzieller Beteiligung der Staatengemeinschaft existieren. Den teilnehmenden „Pariser Staaten“ wurde dieser Zusammenhang ins Gedächtnis gerufen.

Nicht zuletzt wurde die Rolle des Rechts und der Gerechtigkeit erörtert. „Gerechtigkeit bedeutet nicht nur, einen Täter zu verurteilen“, so Radhika Coomaraswamy, die Sonderbeauftragte für Kinder und bewaffnete Konflikte: „Ebenso wichtig ist es, ihre Rechte durchzusetzen und sie angemessen zu entschädigen – für den Verlust ihrer Kindheit, ihrer Bildung oder ihrer Familie“.

 

Link zur Presseerklärung der UNICEF (englisch)




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