Das ukrainische Parlament hat das untere Strafmaß für den sexuellen Missbrauch von Kindern im Alter von 8 bis 10 Jahre erhöht.
Jetzt wird für die Vergewaltigung von Minderjährigen, wenn sie zu schwerwiegenden Folgen geführt hat, eine Arreststrafe von 10 bis 15 Jahre beantragt. Zuvor war der Freiheitsentzug für diese Vergehen auf 8 bis 15 Jahre festgesetzt.
Der Grund für die Änderung ist ein Skandal, der vor einem Jahr im internationalen Kinderlager „Artek“ geschehen ist. Der Öffentlichkeit wurde dabei bekannt, dass sich unter den Beschuldigten in diesem Fall drei Abgeordnete befunden hatten.
Im Jahr 2010 haben die ukrainischen Gerichten 110 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern verhandelt.