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Die erschwerte Entwicklung der Jugendjustiz in Russland

Ende 2010 fand in Moskau die russisch-französische Konferenz „Schutz der Kinder vor Gewalt“ statt, die von dem Bevollmächtigten für Kinderrechte sowie dem Europarat und UNICEF organisiert worden war. Das Ziel der Konferenz war es, Wege für die Entwicklung der Jugendjustiz in Russland zu suchen. Die Vertreter von UNICEF wiesen darauf hin, dass es in Russland noch keine ausreichenden Verfahren gibt, um sowohl Fälle von Kindesmissbrauch in der Familie als auch Anzeichen für Gefährdung des Kindeswohls aufzudecken. Auf der Konferenz wurde auch betont, dass jegliche Form der Gewalt ein Verstoß gegen die Rechte der Kinder darstellt. Zum Beispiel sollte jede körperliche Bestrafung der Kinder durch die Eltern (was traditionell für Russland ist) sogar die Androhung ihrer Anwendung als eine Tatsache des Kindesmissbrauchs bewertet werden. Unter elterlicher Gewalttätigkeit wird dabei verstanden: die körperliche und psychische Bestrafung, Vernachlässigung, Misshandlung, Verbote, Unaufmerksamkeit gegenüber dem Kind, Konflikte zwischen Eltern usw. Als Strafe bei Verstößen können den Eltern ihre Elternrechte entzogen und die Kinder an spezielle Kindereinrichtungen übergeben werden.
In Russland gibt es schon seit 10 Jahren die Diskussion über die Notwendigkeit einer eigenen Jugendjustiz. Seitdem Russland der UN-Konvention für die Kinderrechte beigetreten ist und die Europäische Sozialcharta (ESC) ratifiziert hat, muss es seine internationalen Verpflichtungen erfüllen. Momentan gibt es in der russischen Gesellschaft aktiven Widerstand gegen die Einführung von Normen der Jugendjustiz, die als eine Abschaffung aller Formen der Elternmacht und der Elternautorität betrachtet werden. Nach Meinung der Öffentlichkeit liegt die Verantwortung für die Kriminalität unter den Minderjährigen beim Staat, der die Arbeitslosigkeit ungenügend bekämpft und nur eine sehr geringe Unterstützung für Kinder zahlt, die somit praktisch ohne soziale Absicherung bleiben. Zum Artikel auf russisch




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