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Kinderarbeit in Deutschland

Wenn wir den Begriff Kinderarbeit hören, assoziieren wir das meistens mit negativen Bildern von ausgebeuteten Kindern in Entwicklungsländern, die statt guter Bildung und einem angemessenen Erziehungsumfeld arbeiten müssen, um zur Existenzsicherung ihrer Familie beizutragen. Dabei ist Kinderarbeit in Deutschland eigentlich selbstverständlich. Viele Kinder nehmen neben Ihrer Ausbildung kleine Jobs an, um sich etwas dazu zu verdienen, zum Beispiel mit Babysitting, Zeitungen austragen usw. Der Unterschied besteht darin, dass die Kinder in Deutschland sich meist aus eigener Initiative eine Arbeit suchen und auch nicht unbedingt darauf angewiesen sind zu arbeiten. Laut der Kinderwissenschaftlerin Prof. Dr. Beatrice Hungerland werden die wenigsten Kinder in Deutschland von ihren Eltern dazu gedrängt, einen Nebenjob anzunehmen. Wenn die Initiative jedoch von den Eltern kommt, dann erstaunlicherweise häufiger in finanziell besser gestellten Familien, um den Kindern Verantwortung im Umgang mit Geld beizubringen. Weiterhin erklärt Prof. Dr. Hungerland, die Motivation der Kinder sei nicht immer nur das Geld, sondern die auch Anerkennung der Arbeit und das Sammeln neuer Erfahrungen, auch wenn die wenigsten Kinder der Meinung sind, der Nebenjob stünde mit dem späteren Beruf in Verbindung. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass auch diese Art von Kinderarbeit oft illegal ist, z.B. Babysitten nach 20.00 Uhr. In solchen Fällen wird oft ein Auge zugedrückt und die gängige Meinung ist, dass es den Kinder nicht schadet, eigenverantwortlich ein wenig Geld zu verdienen. Der Grund dafür ist, dass sie sich selbst zu der Arbeit entscheiden und sie normalerweise jederzeit beenden können, wenn z.B. die Leistung in der Schule dadurch abfällt. Entscheidend für die Toleranz von Kinderarbeit ist demnach die Ausgangssituation, in welcher sich die Kinder befinden, wenn sie eine Arbeit annehmen. 1)

 

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. news.de: Ehrlich verdient statt abgezockt; nicht mehr verfügbar



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7 Gedanken zu „Kinderarbeit in Deutschland“

  1. Meine 11 – jährige Tochter wurde über ihre Schule dazu aufgefordert sich für einen Tag einen Arbeitsplatz zu besorgen um am Projekt „sozialer Tag 2016“ teilzunehmen. Dazu bekam sie ein Formular „Arbeitsvereinbarung“ mit Durchschlägen, auf welchem der Arbeitgeber eintragen soll von wann bis wann das Kind arbeitet und wie hoch die Gesamtsumme des Entgelts ausfällt. Empfohlen wird hier eine Summe von 7-10 Euro. Nach meiner Rückfrage beim Organisator des sozialen Tages teilte man mir mit: „Das das Jugendarbeitsschutzgesetz am sozialen Tag keine Anwendung findet, da es sich nur um den sozialen Aspekt und nicht um die Arbeit als solche drehen würde“. Geld müsse auch nicht zwingend fließen (steht allerdings nicht auf der Arbeitsvereinbarung). Ich würde nur gerne wissen, ob diese Ausnahme besteht.

    1. Hallo Frau Deumel,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      Der Organisator hat Recht, das Jugendarbeitsschutzgesetz greift hier nicht, da „die Tätigkeit eines Kindes, die von so geringer Dauer und Intensität ist, dass sie der Arbeitsleitung von Arbeitnehmern nicht ähnlich ist, nicht erfasst wird“ ( http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Bildungsministerium-verbietet-Kinderarbeit-am-Sozialen-Tag)

      „Ist das nicht Kinderarbeit?
      Nein, das Jugendarbeitsschutzgesetz steht dem Engagement von Schülern jeden Alters am Sozialen Tag nicht entgegen. Denn: Im Vordergrund steht nicht das Jobben, sondern der pädagogisch-soziale Zweck der Aktion, teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Dennoch sollte jeder Schüler einer für sein Alter angemessenen Beschäftigung nachgehen.“ (http://www.schueler-helfen-leben.de/de/home/sozialer_tag/noch_fragen_faq.html)

  2. Mich würde einmal interessieren, wie es hier mit der Modeltätigkeit einer 14 Jährigen aussieht. Im Fernsehen war ja für alle die Modeltätigkeit einer Anna Becker/ Ermakova zu sehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter Tretau

    1. In Deutschland sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz strenge Regelementierungen für Kinderarbeit in der Unterhaltungsbranche vorgesehen. So gibt es z.B. keine Nachtarbeit oder Gesundheitsgefährdung. Schulbesuch und regelmäßige Pausen sind garantiert. Die Modeltätigkeit von Anna Ermakova ist also nicht zu vergleichen mit ausbeuterischer und menschenverachtender Kinderarbeit in Entwicklungsländern. Dennoch sollte die kommerzielle Ausbeutung eines Teenagers grundsätzlich kritisch betrachtet werden.

  3. In kostenlosen Wochenzeitungen werden durch Inserate aktiv 13-jährige Zeitungsboten angeworben. Auch das amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Jülich wirbt ganz gezielt 13-jährige Kinderboten an.
    Grundsätzlich habe ich nichts gegen Zettel austragen, Baby sitten etc.
    Ein Geschäft/Gewerbe allerdings, das nur mit Kinderarbeit
    Gewinne erzielen kann, das lehne ich ab.
    Wie ist Ihre Meinung dazu?
    Meinen Sie, ich sollte dem Bürgermeister der Stadt Jülich diesbezüglich einen Brief schreiben?

    Gruß – Uve Wiegmann

    1. Hallo Herr Wiegmann,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und die Anfrage.

      Grundsätzlich verbietet das deutsche Jugendarbeitsschutzgesetz
      Kinderarbeit unter 14 Jahren. Im Hinblick auf die Tätigkeit des
      Zeitungsaustragens (und anderer leichter Tätigkeiten wie Babysitten etc)
      gibt es jedoch eine explizite Ausnahme: Jugendlich ab 13 Jahren dürfen
      maximal 2 Stunden am Tag Zeitungen austragen, jedoch nur zwischen 8 Uhr
      und 18 Uhr. Außerdem darf der Schulbesuch dadurch nicht beeinträchtigt
      werden.

      Da viele Jugendliche in diesem Alter sich gerne etwas dazuverdienen
      wollen, andere Tätigkeiten aber für sie verboten sind, spricht meines
      Erachtens nichts dagegen, dass diese Zielgruppe gezielt angeworben wird.
      Zeitungsaustragen fällt ebenso wie Babysitten oder Autowaschen nicht unter
      die Definition ausbeuterischer Kinderarbeit, da weder die physische,
      sittliche noch psychische Entwicklung der Jugendlichen durch diese
      Tätigkeiten beeinträchtigt wird, noch sie am Schulbesuch gehindert werden.

      http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

      Beste Grüße

  4. Doch es gibt noch Kinderarbeit in Deutschland. Sogar gegen den Willen der Kinder/ Jugendlichen. In einer Zimmerei in Fahrenkrug (Kreis Segeberg) werden die Auszubildenden genötigt nach ihrer regulären Wochenarbeitszeit mit einigen Überstunden, am Freitag nach dem die Gesellen ins Wochenende gehen, noch 7 Std. anzuhängen(um die 50 Wochenstunden). In der Berufschule wird ihnen erzählt, daß sie es nicht tun müssen, also wie es das Gesetz vorgibt. Aber den 15, 16 Jährigen wird vom Chef mit Kündigung gedroht, somit werden nach dem offiziellen Dienstschluß noch Leimbinder gefertigt.

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