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Kinderprostitution in der Schweiz: Gesetzeslücke soll geschlossen werden

Als Reaktion auf den zunehmenden Druck seitens mehrerer Kantone will der Bundesrat nun eine Gesetzeslücke schließen: In Kürze soll die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch unterzeichnet werden. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution und -pornografie unter Strafe zu stellen. Bisher war die Schweiz eines der wenigen Länder Europas, in denen man sich nicht strafbar machte, wenn man sexuelle Dienste von 16- und 17-Jährigen in Anspruch nahm. Einige Kantone wollten nicht auf die Anpassung des Strafgesetzes warten: So hatte Genf bereits Anfang Mai 2010 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das den Verkehr mit unter 18jährigen Prostituierten verbietet. Link zum Artikel




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