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Nürnbergs Grabstein-Streit geht in die nächste Runde

Die Stadt Nürnberg hat in ihrer Stadtratssitzung vom 10. März 2010 beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 27. Juli 2009 zu erheben. Laut diesem Beschluss ist die Stadt Nürnberg nicht berechtigt, in ihrer Bestattungs- und Friedhofssatzung ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit festzulegen. Bereits im April 2009 hatte die Stadt eine entsprechende Friedhofssatzung erlassen. Aufgrund der Klage eines betroffenen Steinmetzes, der in Folge der Satzungsänderung einen Nachweis für kinderarbeitsfreie Grabsteine zu erbringen hatte, wurde das Verbot vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufgehoben. Nun kämpft Nürnberg vor nächst höherer Instanz gegen Kinderarbeit. Link zu den Sitzungsunterlagen




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