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Nürnberger Friedhofssatzung gegen Kinderarbeit unwirksam

Die Bestimmung der Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg, dass auf städtischen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die über die gesamte Produktionskette nachweislich nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, wurde vom Bundesverwaltungsgericht für unwirksam erklärt. Damit wurde eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 27. Juli vergangenen Jahres bestätigt. Am Mittwoch will die Stadt Nürnberg ihr weiteres Vorgehen bekanntgeben. Link zum Artikel




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