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Neues Vergabegesetz für das Land Bremen

In Bremen hat der Landtag am 3. November 2009 ein neues Gesetz verabschiedet: Das „Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe – Soziale und ökologische Reform des Bremischen Vergaberechts“. Das neue Vergabegesetz schreibt vor, dass Firmen, die im Land Bremen in Zukunft öffentliche Aufträge erhalten wollen, besondere Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehört, dass die Firmen verpflichtet sind Mindestlöhne zu bezahlen und sich an die festgeschriebenen sozialen Standards halten müssen. Dabei hilft dieses Gesetz gleichermaßen den Firmen, wie auch den Beschäftigten, denn es garantiert erstmal einen fairen Wettbewerb und trägt dazu bei, Lohndumping zu verhindern. Des Weiteren regelt das neue Gesetz auch, dass das Land und seine Firmen nur Waren einkaufen dürfen, die garantiert nicht durch Kinderarbeit hergestellt wurden, d.h es werden nur noch Waren bezogen, bei deren Herstellung die Normen der ILO beachtet wurden. Folglich erhalten im Land Bremen nur Firmen öffentliche Aufträge, die alle Standards einhalten. Link zu: radiobremen




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