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Ein Kind? Du brauchst einen Pass!

Als Schutzmaßnahme gegen Kinderhandel wurde das Prinzip „Eine Person–ein Pass“ von der EU eingeführt. Jetzt ist die erste Generation dieser Pässe fertiggestellt worden. Alle Kinderpässe sind ab 15. Juni diesen Jahres mit einem Chip ausgestattet. Bisher war der Datenträger optional, ab sofort wird jeder Kinderpass die gleichen Informationen wie der gedruckte Reisepass für Erwachsene enthalten. Das Miteintragen von Kindern im Pass der Eltern ist somit nicht mehr möglich. Mit dem 15. Juni 2012 verlieren alle Miteintragungen ihre Gültigkeit.

Die Kinderpässe behalten jedoch ihre Gültigkeit. Bis zu einem Alter von zwei Jahren besitzt ein Pass eine Gültigkeit von zwei Jahren, bis zum zwölften Lebensjahr gilt das Dokument für fünf Jahre und danach wie bei einem Erwachsenenpass für zehn Jahre. Fingerabdrücke werden erst ab zwölf Jahren genommen. Der ehemalige Kinderpass kostete ohne den Datenträger 26,30 Euro, und mit dem Datenträger soviel wie ein Erwachsenpass (69,90 Euro). Der neue Kinderpass wird 30 Euro kosten. Diese neuen Maßnahmen sollen gegen den Kinderhandel vorbeugen, denn es kann sichergestellt werden, dass jedes Kind nur mit seinem Erziehungsberechtigten reist.

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