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Neues Vergaberecht tritt in Kraft

Ein gutes Jahr hat es nun noch gedauert, seit die Bundesregierung Einlenken signalisierte. Mit der gestrigen Veröffentlichung des „Gesetz zu Modernisierung des Vergaberechts“ im Bundesgesetzblatt tritt das neue Vergaberecht heute in Kraft. Ab dem heutigen Tag kann jeder öffentliche Auftraggeber in Deutschland unstrittig soziale oder ökologische Aspekte bei der Auftragsvergabe berücksichtigen, wie zum Beispiel Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit ablehnen. Vor genau 6 Jahren ist das „Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ auch in der Bundesrepublik in Kraft getreten. Seitdem haben bereits über 140 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 7 Bundesländer beschlossen, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der eigenen Beschaffung abzulehnen. (Eine aktuelle Übersicht auf unserer Deutschlandkarte) Auch wenn darunter über die Hälfte der deutschen Großstätte vertreten sind, ist das erst ein kleiner Teil der über 2000 deutschen Städte, 300 Landkreise und Bundesländer. EarthLink wird in den kommenden Monaten mit einem neuen Projekt „Kommunen aktiv gegen Kinderarbeit“ deshalb gezielt die Gemeinden, Städte und Landkreise ansprechen, die noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und diesen Unterstützung anbieten.




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