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EU Erlass gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern

Das Europaparlament sieht strengere Maßnahmen im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern vor. Auf Antrag der italienischen Abgeordneten Roberta Angelilli, der nahezu einstimmig angenommen wurde, soll künftig jede Form sexuellen Missbrauchs an Kindern unter Strafe gestellt werden. Insbesondere die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet soll härter bestraft werden. Ein Augenmerk des Parlaments liegt dabei auf dem „grooming“, einer neuen Form der Annäherung an Kinder zu sexuellen Zwecken über das Internet. Auch die Anbieter und Nutzer von pädophilen Internetseiten sollen strafrechtlich verfolgt werden. Zudem sind Wirtschaftsunternehmen wie Internetanbieter, Suchmaschinenbetreiber und Kreditkartenherausgeber aufgefordert, aktiv im Kampf gegen Kinderpornografie mitzuwirken. Neben diesem Schwerpunkt befasste sich das Parlament im Rahmen des Beschlusses auch mit dem länderübergreifenden Verbot von Sextourismus mit Kindern. Auch dies soll zukünftig für EU Bürger ein Straftatbestand sein, auch wenn dieser in Drittländern ausgeführt wurde. Die EU sicherte darüber hinaus die Finanzierung von Präventionsprogrammen zu. Berufstätige, die häufig mit Kindern Kontakt haben, sollen besser geschult und auf Indizien zu sexueller Gewalt aufmerksam gemacht werden.
Dieser Beschluss des EU Parlaments dient auch dem Zweck, die Mitgliedsstaaten dazu aufzufordern, weitere Konventionen zu unterzeichnen: So steht von sieben EU Ländern die Ratifizierung der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch noch aus. Acht Mitgliedstaaten haben auch das freiwillige Protokoll der Vereinten Nationen gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Pornografie noch nicht unterzeichnet. EU Kommissar Jacques Barrot begrüßte den Beschluss den Parlaments: „Ich wünsche mir einen kraftvollen Beschluss, (…) um die Rechte der Kinder zu schützen.“ Link zum Artikel auf der Seite des EU Parlamenst / Justiz und Innere Angelegenheiten




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