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Bekommen Kommunen Verantwortung über Vergaberecht?

Das „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ wird heute den Bundesrat passieren. Bisher war es nicht möglich, ökologische und soziale Vorgaben als Kriterien in die Ausschreibungen öffentlicher Aufträge aufzunehmen, obwohl die EU schon im Jahr 2004 ihr Vergaberecht reformierte. Trotz des Widerstandes von Seiten der Industrie haben sich bisher 150 Kommunen selbst verpflichtet, Produkte aus Kinderarbeit nicht mehr zuzulassen. Schon 2002 wurden in Deutschland die ILO-Konventionen ratifiziert; in der Realität bekam aber der billigste Anbieter meist den Zuschlag. Sozialverbände sehen den Entwurf kritisch, da er eine Klausel enthält, die optionale Lösungen zulässt: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen gestellt werden“. Volker Bajus vom Kinderhilfswerk terre des hommes: „Anstatt der Options- hätten wir gern eine Muss-Lösung gehabt. Trotzdem freuen wir uns darüber, was wir haben. Noch im Sommer gab es selbst gegen diese Lösung Widerstand im Bundeswirtschaftsministerium.“ Schon im Vorfeld hatte es Widerstand aus der Textilindustrie gegeben. Christoph Schäfer vom Gesamtverband Textil und Mode bezeichnete die vollständige Kontrolle aller Produktionsschritte als „nicht handhabbar“. Weil der Rest nicht zertifizierbar sei, schlug er höchstens die Kontrolle des letzten Schrittes vor. Es liegt jetzt an den Kommunen, über die Kontrolle und Finanzierbarkeit ihrer Aufträge zu entscheiden. Diese haben einen Wert von 360 Milliarden Euro jährlich. Quelle: Neues Deutschland vom 13. Februar 2009




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